Apr 18, 2023
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Grundsicherung: Kommunen stellen Bund Wohn- und Heizkosten falsch in Rechnung

Written by Frank Specht


Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu Gast in einem Jobcenter

Der Bundesrechnungshof wirft dem Minister Nachlässigkeit bei der Ausgabenkontrolle vor.

(Foto: IMAGO/Christian Spicker)

Berlin Bei den Kosten für Unterkunft und Heizung von Grundsicherungsempfängern rechnen die Kommunen vielfach falsch ab – zulasten des Bundes. Doch der unternimmt zu wenig dagegen, moniert der Bundesrechnungshof in seinen aktuellen Stellungnahmen zur Haushaltsführung, die an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gingen.

Für die Bezieher von Bürgergeld – vormals Arbeitslosengeld II oder umgangssprachlich Hartz IV – zahlen die insgesamt 405 Jobcenter in Deutschland im Auftrag der Kommunen die Miet- und Heizkosten. Der Bund übernimmt einen von Jahr zu Jahr schwankenden Anteil. Im vergangenen Jahr waren das 68,5 Prozent oder rund zehn Milliarden Euro.

Städte- und Gemeinden melden ihre Ausgaben an die Länder, die wiederum mit dem von Ressortchef Hubertus Heil (SPD) geführten Bundesarbeitsministerium abrechnen.

Doch dabei kommt es oft zu Fehlern, wie aus Stichproben hervorgeht. Der Bundesrechnungshof selbst prüfte 2019 und 2021 die Abrechnungen in acht der insgesamt 405 Jobcenterbezirke in sieben Bundesländern. Zusätzlich ließ ein Land die Abrechnungen aller seiner Kommunen prüfen. Insgesamt wurden so 32 Städte und Gemeinden untersucht.

Dabei kam heraus, dass die überprüften Kommunen dem Bund 9,8 Millionen Euro zu viel in Rechnung gestellt hatten. Das lag beispielsweise daran, dass sie zum Teil gar nicht wussten, an welchen Unterkunftsleistungen sich der Bund genau beteiligt. Oder sie legten nicht die für das betreffende Jahr geltende Beteiligungsquote zugrunde. Die Länder korrigierten die festgestellten Abrechnungsfehler der Kommunen, sofern die Rückerstattungsansprüche nicht verjährt waren.

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9,8 Millionen Euro klingt nicht nach viel. Doch nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs sind die aufgedeckten finanziellen Folgen falscher Abrechnungen wohl nur die „Spitze des Eisbergs“. Denn schließlich wurden 373 Jobcenterbezirke nicht untersucht. Und in dem Bundesland mit vollständiger Prüfung hatte ein Drittel der Kommunen fehlerhaft abgerechnet.

Das Bundesarbeitsministerium verweist darauf, dass es die Länder in seinen jährlichen Schreiben zu den jeweiligen Beteiligungsquoten des Bundes umfassend über die Abrechnungsmodalitäten informiere und auf vom Rechnungshof identifizierte Fehlerquellen hinweise. Letztendlich zuständig für die Korrektheit der Abrechnungen der Kommunen seien aber die Länder.

Beim Bundesrechnungshof will man das nicht so stehen lassen. Die Finanzierungsverantwortung des Bundes ziehe auch Pflichten nach sich, heißt es in der Stellungnahme der Haushaltswächter.

Dies bedeute, dass das Arbeitsministerium „eine rechtmäßige Erstattung der Bundesanteile an die Länder sicherzustellen hat“. Insbesondere die nun offenbaren systematischen Abrechnungsfehler müssten gemeinsam mit den Ländern zeitnah abgestellt werden.

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