Berlin. Nach langem Drängen der Bundesländer scheint der Bund nun bereit zu sein, über nachhaltig beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bund, in den Ländern und den Kommunen zu verhandeln.
Wie das Handelsblatt aus Regierungskreisen erfuhr, könnten die Ministerpräsidenten bereits auf einer der nächsten Konferenzen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) einen entsprechenden „Tempo-Pakt“ beschließen.
Der Bund regte darin unter anderem an, Verfahren in den Landes- und Kommunalbehörden zu digitalisieren und sogar einen Personalpool von Bund und Ländern zu schaffen, damit ausreichend Fachkräfte Projekte vor Ort bearbeiten können. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken sei dies „erfolgskritisch“.
Die Länder forderten Änderungen und vor allem konkrete Zusagen. Es sei in dem Papier von zu vielen „Prüfaufträgen“ die Rede, hieß es dieser Tage erneut aus Staatskanzleien.
Länder warten seit Monaten auf eine Einladung des Bundes
Konkrete Aussagen erwarten die Länder etwa bei der Frage, wie ein Ersatzneubau einer Brücke oder auch einer Windanlage vereinfacht geplant werden kann – auch wenn die neue Anlage größer als die vorherige ist.
Bisher sind diese Vorhaben nur dann von umfangreichen Planungsverfahren befreit, wenn sie exakt so gebaut werden wie zuvor. Da aber der Verkehr zunimmt und auch die Nachfrage nach Ökostrom, müssen Ersatzbrücken und -windanlagen größer geplant werden. Dies zieht viele Genehmigungsprozesse nach sich.
Zu Verhandlungen aber kam es bis heute nicht. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe tagte noch nicht. Auch gibt es bisher offiziell noch keine Einladung, hieß es in mehreren Staatskanzleien. Allerdings gibt es das Signal, den Pakt auf der Ministerpräsidentenkonferenz Mitte Juni zu beschließen.
„Ziel der Bundesregierung ist es, die Arbeiten am Pakt zur Planungsbeschleunigung bis Sommer 2023 erfolgreich abzuschließen“, erklärte eine Regierungssprecherin dem Handelsblatt. Im Frühjahr habe der Bund „weitere konkrete Vorschläge der Länder eingeholt“. Diese würden nun „geprüft und eingearbeitet“. Im Anschluss solle das neue Konzept mit den Ländern beraten werden.
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Auf Wunsch des Kanzleramts werde das Thema nicht bereits bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Mai auf die Tagesordnung gesetzt, hieß es in Länderkreisen. Zum einen stehe dort die drängende Frage der Flüchtlingspolitik im Zentrum. Zum anderen benötige das Bundeskanzleramt noch Zeit, um den neuen Entwurf für einen Pakt zu erstellen.
Bundesregierung will nichts vom Stillstand wissen
Eine Regierungssprecherin mühte sich, den Stillstand bei dem wichtigen Thema zu verneinen. Es seien bereits „rund ein Dutzend Gesetzesänderungen beschlossen“ worden, erklärte sie. „Zu den beschlossenen Maßnahmen zählen unter anderem die Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses für erneuerbare Energien und andere ausgewählte Infrastrukturen, Verkürzung des Instanzenwegs, digital basierte Öffentlichkeitsbeteiligung, bundeseinheitliche Standardisierung im Bereich des Artenschutzes, in bestimmten Fällen der Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Artenschutzprüfung und der Abbau von Redundanzen bei der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung.“
Die Bundesregierung werde ihren „Modernisierungskurs“ fortsetzen. Dazu gehöre, die Beschlüsse des Koalitionsausschusses umzusetzen. Sie seien „ein weiterer Beitrag“ für den „angestrebten“ Bund-Länder-Pakt.
In den vergangenen Monaten wurde als Grund für die ausgesetzten Verhandlungen immer wieder genannt, die Koalition im Bund müsse sich zunächst über ihr Beschleunigungspaket für Infrastrukturprojekte einigen. SPD, Grüne und FDP stritten über die Grundsatzfrage, ob auch Autobahnprojekte von beschleunigten Verfahren profitieren sollen. Ende März einigte sich die Koalition nach einem Verhandlungsmarathon auf ein „Modernisierungspaket“.
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat nach der Einigung seinen bisherigen Gesetzentwurf überarbeitet. Nun sollen etliche Schienen- sowie 144 Autobahnprojekte als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert werden.
Damit haben die Projekte vor Gericht Vorrang, da andere Interessen nicht mehr geprüft werden. Allerdings müssen die Bundesländer selbst die jeweiligen Projekte als derart wichtig einstufen. Grüne Landesminister haben bereits Widerstand angekündigt.
Wissings Pläne sehen auch vor, marode Brücken ohne längere Verfahren zu ersetzen und auch um Fahrspuren zu ergänzen, wenn dies angesichts des wachsenden Verkehrs nötig ist. Auch die Autobahnabschnitte vor und hinter der Brücke sollen dann entsprechend beschleunigt erweitert werden.
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Dies allerdings provoziert Ärger. So warnt Antje von Broock, Geschäftsführerin des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), davor, dass der Bau zusätzlicher Spuren beim Ersatz maroder Brücken von Autobahnen und Bundesstraßen dazu dienen soll, „später den klimaschädlichen Ausbau ganzer Straßenabschnitte einfacher durchsetzen zu können“. Die Zerstörung der Natur und die Folgen für das Klima würden „nicht ausreichend bedacht“, sagte sie dem Handelsblatt.
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