Berlin Die Bundesregierung hat sich bei den letzten Details der geplanten Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) geeinigt. Der nun im Kabinett abgestimmte Entwurf soll am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden. Er liegt der Handelsblatt vor.
Ziel der Gesetzesänderung ist, Anteile von Unternehmen unter Treuhandverwaltung leichter verkaufen zu können.
Der Beschluss zielt auf die Raffinerie PCK Schwedt in Brandenburg ab. Bislang hält Rosneft Deutschland, Tochter des russischen Ölkonzerns Rosneft, die Mehrheit an der Raffinerie. Rosneft Deutschland wiederum steht unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur.
Nach geltendem Recht wäre ein Verkauf des Anteils von Rosneft Deutschland an der Raffinerie nur zulässig, wenn er zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich wäre. Mit dem novellierten Gesetz soll ein Verkauf auch „zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit“ erlaubt sein.
Das würde dem Bund bedeutend mehr Handlungsspielraum geben, weil es formal bei der Treuhandschaft bleiben könnte. Eine Enteignung, die im Fall Rosneft Deutschland viele Rechtsfragen aufwerfen würde, wäre überflüssig.
Rosneft wehrt sich gegen Treuhandverwaltung
Die Treuhandverwaltung war im Herbst vergangenen Jahres beschlossen worden. Sie gilt gemäß EnSiG für sechs Monate, kann aber immer wieder um weitere sechs Monate verlängert werden. Eine erste Verlängerung war Mitte März beschlossen worden.
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Der russische Rosneft-Konzern hatte im vergangenen Jahr dagegen geklagt, dass seine Deutschland-Tochter unter Treuhandschaft gestellt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Klage im März abgewiesen. Doch die von Rosneft beauftragte Kanzlei Malmendier Legal hatte am Montag dieser Woche erklärt, eine neue Klage gegen die Verlängerung eingereicht zu haben.
Zusätzlich wird das novellierte Gesetz eine Regelung enthalten, die den Aufbau einer staatlichen Wasserstoffgesellschaft durch ein Unternehmen ausschließt, dessen Anteile an den Staat übertragen wurden. Dies geschah auf Drängen der Liberalen, die sich damit gegen möglich zukünftige Überlegungen absichern wollen. „Mit den Änderungen im Energiesicherungsgesetz setzen wir ein klares Zeichen gegen eine Staatswirtschaft im Energiesektor“, sagte Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, dem Handelsblatt.
Die FDP haben durchgesetzt, dass unter Treuhand stehende oder verstaatlichte Unternehmen „nicht mehr für Staatswirtschaftsfantasien missbraucht werden dürfen“, ergänzte Kruse. Hierzu sehe das Gesetz ein Privatisierungsgebot, den Ausschluss von Staatsgesellschaften und Auflagen zum Geschäftsbetrieb vor.
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