Apr 19, 2023
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Arbeitszeiterfassung: Was Arbeitsminister Heil konkret vorschwebt – und was daran problematisch ist

Written by Frank Specht
Arbeitszeiterfassung

Aktuell müssen Arbeitgeber nur Überstunden erfassen. Künftig sollen sie verpflichtet werden, „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen“.


(Foto: dpa)

Berlin Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jetzt einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt. Dieser muss noch durchs Kabinett und durchs Parlament, die FDP hat bereits Änderungsbedarf angemeldet. Die Antworten auf wichtige Fragen.

Was ändert sich im Vergleich zum geltenden Arbeitszeitgesetz?

Aktuell müssen Arbeitgeber nur Überstunden erfassen. Künftig sollen sie verpflichtet werden, „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen“.

Hier geht Heil nach Ansicht des Bonner Arbeitsrechtsprofessors Gregor Thüsing über die Vorgaben des EuGH hinaus, der die zeitnahe und zwingend elektronische Aufzeichnung nicht vorschreibt. Der Arbeitsminister lehne sich an das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft an, wo die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung seit 2021 gilt.

Es sollen demnach Excel-Listen für die Erfassung ausreichend sein, auch die Nutzung und Auswertung elektronischer Schichtpläne ist möglich.

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Politik

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