Budapest Die ungarische Staatspräsidentin Katalin Novak hat überraschend ein neues Gesetz abgelehnt, das Rechte von homosexuellen und transsexuellen Menschen einschränkt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Bürger gleichgeschlechtliche Paare, die gemeinsam Kinder aufziehen, anonym anzeigen können.
Der entsprechende Gesetzestext stehe nicht im Einklang mit EU-Rechtsnormen, die sogenannte Whistleblower (Hinweisgeber) in Institutionen und Unternemen schützen sollen, schrieb Novak in einem Brief ans Parlament, wie am späten Freitagabend in Budapest bekannt wurde.
Es war dies das erste Mal, dass ein Staatsoberhaupt in der seit 2010 währenden Amtszeit des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban Einspruch gegen ein Gesetz erhoben hat, das für Orbans ultra-konservative Ideologie von großer Bedeutung ist. Novak kommt – ebenso wie ihre Vorgänger seit 2010 – aus der Orban-Partei Fidesz.
Das beanstandete Gesetz hatte die Fidesz-Mehrheit im Parlament in diesem Monat gebilligt. Neben – Kritikern zufolge eher schwachen – Bestimmungen zum Schutz von Bürgern, die auf Missstände und Gesetzesverstöße in Institutionen und Unternehmen hinweisen wollen, enthält es auch einen Abschnitt, der es ermöglicht, dass Menschen ihre Mitbürger aus ideologischen Gründen anzeigen können.
Dies kann etwa erfolgen, wenn jemand die in der Verfassung festgeschriebenen traditionellen Geschlechterrollen und Familienideale oder das Recht eines Kinder auf seine „Identität gemäß des bei der Geburt empfangenen Geschlechts“ in Zweifel zieht. Insbesondere sollen dem Gesetz zufolge gleichgeschlechtliche Paare anonym angezeigt werden können, die gemeinsam Kinder aufziehen.
Das Gesetz muss nun neu verhandelt werden
Unter dem rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban hat das Parlament auch schon früher Gesetze beschlossen, die die Rechte von homosexuellen und transsexuellen Menschen einschränken. In einem Verfassungszusatz ließ Orban das Diktum festschreiben: „Der Vater ist ein Mann, die Mutter eine Frau.“
Das Veto der Präsidentin bedeutet, dass das Parlament das Gesetz neu verhandeln muss. Grundsätzlich kann es dieses aber auch in unveränderter Fassung neu beschließen, wogegen die Präsidentin dann keine Handhabe mehr hätte.
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