Berlin Die Finanzbehörden haben für zahlreiche bundeseigene Liegenschaften die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungen verlängert. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage des CDU-Abgeordneten Christoph Ploß hervor, über die zuerst die „Bild“-Zeitung berichtete und die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die allgemeine Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungen endete in den meisten Ländern Ende Januar, nur Bayern verlängerte bis Ende April.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) habe bereits im September von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Fristverlängerungen zu beantragen, heißt es in dem Schreiben – und zwar bis zum 31. März 2023 für bisher grundsteuerpflichtige und bis zum 30. September 2023 für bisher grundsteuerbefreite wirtschaftliche Einheiten. Nach Angaben der BImA habe es keine Ablehnungen gegeben.
Bis zum 18. April hat die Bundesanstalt demnach insgesamt rund 10.600 Erklärungen abgegeben. Insgesamt muss sie aber Erklärungen für rund 21.000 sogenannte wirtschaftliche Einheiten einreichen.
Ploß sagte „Bild“: „Während beispielsweise der Hamburger Finanzsenator die Eigenheimbesitzer mit markigen Worten dazu anhält, die Grundsteuererklärung rechtzeitig abzugeben, gewähren die Finanzbehörden dem Bund offenbar großzügige Fristverlängerungen“. Wenn nicht einmal der Verwaltungsapparat des Bundes in der Lage sei, rechtzeitig alle Grundsteuererklärungen abzugeben, liege es auf der Hand, „dass die Frist für die Millionen Eigenheimbesitzer in Deutschland viel zu knapp bemessen war“, kritisierte er.
Neue Berechnung der Grundsteuer ab 2025
Sämtliche Erklärungen für bislang steuerpflichtige Einheiten seien rechtzeitig bis Ende März abgegeben worden, versicherte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Florian Toncar (FDP), in der Antwort an Ploß. Die noch ausstehenden Erklärungen werde die Bundesanstalt „ebenfalls innerhalb der gewährten Frist bis spätestens zum 30. September 2023 abgeben“.
>> Lesen Sie hier: Abgabefrist für Grundsteuererklärung vorbei – Was tun bei Mahnung?
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Für die Neuberechnung müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden – dazu dienen die Grundsteuererklärungen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Mehr: Rechtsgutachten hält neues Grundsteuer-Modell für verfassungswidrig
<< Den vollständigen Artikel: Grundsteuer: „Großzügige Fristverlängerungen“: Bund hat erst die Hälfte seiner Grundsteuererklärungen eingereicht >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.