May 12, 2023
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Bürokratie: Finanzministerium plant Offensive für Bürokratieabbau

Written by Martin Greive


Baustelle

Das Vergaberecht schreibt etwa vor, wie der Staat Bauaufträge zuteilen darf.


(Foto: dpa)

Berlin Staatsaufträge sind für viele Unternehmen extrem wichtig – schließlich vergibt die öffentliche Hand jährlich Aufträge zwischen 280 und 360 Milliarden Euro. Doch die Vergabe der Aufträge ist oft kompliziert und ein Bürokratieärgernis für Unternehmen und Verwaltung.

Das Finanzministerium will das nun ändern und das Vergaberecht deutlich vereinfachen und entschlacken. Das geht aus seinem sogenannten Non-Paper des Ministeriums hervor, das Staatssekretär Steffen Saebisch (FDP) verfasst hat und dem Handelsblatt vorliegt.

Das Vergaberecht schreibt vor, wie der Staat Aufträge vergeben darf. Es betrifft alle wesentlichen Bereiche, von Bauaufträgen über die Beschaffung von Rüstungsgütern bis hin zur Vergabe von Konzessionen. Die Regeln sollen Korruption vorbeugen und allen Unternehmen öffentliche Aufträge zugänglich machen.

Über die Jahre wurde das Vergaberecht aber immer detaillierter geregelt. Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag deshalb beschlossen, das Vergaberecht zu vereinfachen. Ende 2022 hat das federführende Wirtschaftsministerium eine öffentliche Konsultation eingeleitet.

Das Interesse war groß, rund 400 Stellungnahmen sind eingegangen. Eine Positionierung des Ministeriums ist bisher nicht bekannt. Doch Finanzstaatssekretär Saebisch will mit seinem Papier frühzeitig die Positionen seines Hauses einbringen. Konkret schlägt Saebisch vor:

  • einheitliche Wertgrenzen bei Vergaben festzulegen,
  • zu einer Vereinheitlichung der Vergabeschwellen zu kommen, die nicht durch die EU geregelt sind, um so die bestehenden Unterschiede in den Bundesländern abzumildern,
  • Verbesserungen bei der Digitalisierung zu erreichen,
  • wichtige Verfahrensvorschriften zu ändern, die sich zum Beispiel auf Mittelstandsförderung oder Nachhaltigkeitskriterien beziehen, um so Vereinfachungen zu erreichen.

Ab der Vergabeschwelle muss ein Auftrag ausgeschrieben werden. In dem Papier heißt es nun, der Staat solle etwa Aufträge ohne Ausschreibungen vergeben, „wenn der Auftragswert ohne Umsatzsteuer 100.000 Euro nicht überschreitet“.

Verbände machen Druck auf die Bundesregierung

Bei bestimmten Bauprojekten soll eine Vergabe ohne Ausschreibung im Wert von bis zu 250.000 Euro möglich sein. Diese „konkreten Formulierungshilfen“ stellten aus Sicht des Finanzministeriums „wichtige Ansatzpunkte“ für eine Reform dar, schreibt Saebisch in einem Brief an das Wirtschaftsministerium, der dem Handelsblatt vorliegt.

Steffen Saebisch

Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium will weniger Bürokratie bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen erreichen.

(Foto: BMF)

Verbände machen Druck auf die Bundesregierung, möglichst schnell eine Reform vorzulegen. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, mahnt, kleine und mittlere Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge umfassend mit einzubeziehen. Ohne den Mittelstand wären die „immensen Bauaufgaben im Wohnungsbau und bei der Infrastruktur“ nicht zu bewältigen.

Der Deutsche Städtetag mahnt, es bestehe die Gefahr, dass das Vergaberecht zu einem Hemmnis bei der notwendigen Beschleunigung von Infrastrukturprojekten wird. Der Städtetag bitte die Bundesregierung daher eindringlich, „auf eine Vereinfachung und Beschleunigung hinzuwirken“, heißt es in einem Beschluss des Verbands.

Dazu müssten die Schwellenwerte für die Vergabe von Bauleistungen auf zehn Millionen Euro und die EU-Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen auf 750.000 Euro erhöht werden. Zudem dürfe das Vergaberecht nicht der alleinige Rahmen werden, um Nachhaltigkeitsziele noch verbindlicher festzuschreiben, warnt der Städtetag.

>> Lesen Sie hier: Bleibt die neue Deutschland-Geschwindigkeit Wunschdenken?

Erst vor wenigen Tagen hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der genau in diese Richtung zielt. Nach Heils Vorschlag soll der Bund künftig nur noch Aufträge an Unternehmen vergeben dürfen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Die Schwelle für den Auftragswert will Heil bei 10.000 Euro festlegen.

Mehr: Bundesaufträge ab 10.000 Euro nur an tarifgebundene Firmen



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Politik

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