Berlin Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder darf trotz seiner engen Verbindungen zu Russland nun endgültig in der SPD bleiben. Die Anträge auf Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung der SPD-Schiedskommission in Hannover wurden von der Bundesschiedskommission in letzter Instanz als unzulässig zurückgewiesen.
Das geht aus einem Schreiben des Gremiums an die Antragsteller hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Damit gilt das Verfahren als abgeschlossen.
„Die Berufungen der Antragsteller gegen die aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2022 ergangene Entscheidung der Bezirksschiedskommission des SPD-Bezirks Hannover werden verworfen“, heißt es in dem Schreiben. Die Anträge waren von den Ortsvereinen Leipzig-Ost/Nordost und Leutenbach in Baden-Württemberg gestellt worden.
Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender. Nach seiner Abwahl als Regierungschef war er viele Jahre für russische Energiekonzerne tätig und gilt bis heute als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin, von dem er sich auch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht lossagte. Wenige Wochen nach Kriegsbeginn besuchte er Putin sogar in Moskau – angeblich um zu vermitteln.
Das Verfahren gegen Schröder war von 17 SPD-Gliederungen ins Rollen gebracht worden. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer 2022, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Dagegen legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein, die im März von der Schiedskommission des Bezirks Hannover zurückgewiesen wurde.
Ausschuss aus der Partei wäre härteste Strafe für Schröder gewesen
In der Begründung hieß es, es lasse sich „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen“, dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe.
>> Lesen Sie hier: Staatsrechtler halten Streichung von Altkanzler-Privilegien für rechtmäßig
Gegen diese Entscheidung zogen dann noch die beiden Ortsvereine Leutenbach und Leipzig Ost/Nordost vor die Bundesschiedskommission. Jetzt herrscht Klarheit: Schröder darf Parteimitglied bleiben. Ein Ausschluss wäre nach den SPD-Regularien die härteste mögliche Strafe gegen ihn gewesen. Als mildere Sanktionen standen etwa eine Rüge oder eine zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Parteifunktionen im Raum. Auch dazu kommt es jetzt nicht.
Schröder hatte die Entscheidung der Schiedskommission in Hannover als „juristisch solide und überzeugend sowie politisch konsequent“ begrüßt. Die Parteispitze betont schon seit langem, dass der Ex-Kanzler in der SPD isoliert sei. Unklar ist aber, wie sie nun weiter mit ihm umgeht. Das wird sich spätestens vor dem Bundesparteitag im Dezember zeigen. Normalerweise werden alle ehemaligen Vorsitzenden dazu eingeladen. Ob das nun auch immer noch für Schröder gilt, hat die Parteispitze bisher offen gelassen.
Auf dem Parteitag will die SPD ihre außenpolitischen Grundlinien und damit auch die Haltung zu Russland neu definieren. Es ist der erste SPD-Parteitag seit Russlands Angriff auf die Ukraine.
Mehr: Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Büro im Bundestag
<< Den vollständigen Artikel: Altkanzler: Berufung abgelehnt: Schröder darf trotz Russland-Nähe in SPD bleiben >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.