Der Bundesgesundheitsminister verteidigt die positiven Auswirkungen der Pflegereform.
Die Auswirkungen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz im Überblick:
Entlastungsbudget
Mit dem geplanten Entlastungsbudget sollen die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gebündelt werden. Ab dem 1. Juli 2025 sollen pflegende Angehörige Leistungen von 3539 Euro nutzen können. Etwa, um eine Auszeit nehmen zu können, währenddessen die Pflege sichergestellt sei. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 solle dieses Budget bereits ab 1. Januar 2024 mit 3386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 ebenfalls auf 3539 Euro anwachsen.
Dynamisierung
Vorgesehen ist auch ein Mechanismus, alle Pflegeleistungen regelmäßig ab 2025 um 4,5 Prozent anzupassen. Ursprünglich waren fünf Prozent geplant. Die Koalition musste streichen, um das Entlastungsbudget zu finanzieren.
Niedrigere Eigenanteile
Für Pflegeheimbewohner steigen die Eigenanteile seit Jahren – auch mit den 2022 eingeführten Entlastungszuschlägen. Sie sollen ab 2024 angehoben werden. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll dies im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher fünf Prozent drücken, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent.
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Höheres Pflegegeld
Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie das Geld für Sachleistungen. Pflegegeld wird als Unterstützung gezahlt, wenn Pflegebedürftige nicht in Einrichtungen sind. Sie können es frei verwenden, etwa für Betreuung. Je nach Pflegegrad bekommen sie zwischen 316 und 901 Euro im Monat.
Höhere Beiträge
Um die Leistungen zu finanzieren, soll der Pflegebeitrag zum 1. Juli in diesem Jahr um 0,35 Prozentpunkte steigen und für Menschen ohne Kinder um 0,6 Prozentpunkte. Er liegt dann bei 3,4 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose bei 4,0 Prozent.
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Abschläge für Familien
Bei Familien sollen, beginnend mit dem zweiten Kind, gestaffelte Abschläge vom regulären Satz von künftig 3,4 Prozent kommen: Bei zwei Kindern läge der Beitrag bei 3,15 Prozent, bei drei Kindern bei 2,9 Prozent, bei vier Kindern bei 2,65 Prozent und bei fünf Kindern und mehr bei 2,4 Prozent. Die Abschläge gelten allerdings nur, solange die zu berücksichtigenden Kinder jünger als 25 Jahre sind.
Kritik an der Pflegereform
Die Ampelkoalition hatte sich in dieser Woche auf Nachbesserungen der Reform geeinigt. Dazu zählte das Entlastungsbudget, das zwischenzeitlich nicht mehr vorgesehen war. Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sprach am Donnerstag von einem „ersten, kleinen Schritt“. Es fehle die langfristige Perspektive. Die Soziale Pflegeversicherung erhalte auch die fünf Milliarden Euro Coronakosten nicht zurück, die sie in der Pandemie ausgelegt habe.
Auch würden die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger dauerhaft über Steuerzuschüsse finanziert – anders, als im Koalitionsvertrag vereinbart. „Stattdessen wendet man die drohende finanzielle Schieflage kurzfristig allein über steigende Beiträge ab“, sagt sie. „Das schafft aber höchstens bis zum Jahr 2025 Ruhe.“ Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die Reform hingegen verteidigt.
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