May 30, 2023
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CDU, SPD, Grüne und Co.: Parteien sollen 100 Millionen Euro zurückzahlen

Written by Daniel Delhaes


Berlin Die im Bundestag vertretenen Parteien müssen sich auf erhebliche Rückzahlungen staatlicher Mittel vorbereiten. Es werde sich „ungefähr um einen Betrag von insgesamt knapp 100 Millionen Euro handeln“, erklärte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem Handelsblatt.

Die Summe betrifft alle Parteien, die in den Jahren 2018 bis 2021 von der staatlichen Parteienfinanzierung profitiert haben. Auf die 15 nicht im Bundestag vertretenen Parteien entfallen nur rund zwei Prozent der Summe.

Das Gericht hatte sich zwar nicht grundsätzlich dagegen ausgesprochen, den staatlichen Zuschuss zur Parteienfinanzierung zu erhöhen. Der Gesetzgeber habe aber in der Gesetzesbegründung unzureichend erklärt, warum die Summe um 25 auf 190 Millionen Euro pro Jahr steigen solle. Die Prüfung des Gesetzes hatten neben der AfD auch Grüne, FDP und die Linkspartei verlangt, da sie die Erhöhung für unverhältnismäßig hielten. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erklärte infolge des Urteils, die zu viel gezahlten Gelder „in voller Höhe“ zurückverlangen zu wollen.

Die 100 Millionen Euro verteilen sich sehr unterschiedlich auf die Parteien. Dies ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden der Bundestagsverwaltung aus den vergangenen Jahren.

Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes

Das Gericht hält die Erhöhung der Parteienfinanzierung nicht für ausreichend begründet.


(Foto: dpa)

Nach Berechnungen des Handelsblatts entfällt auf die SPD ein Anteil von 28,5 Prozent. Angesichts der zurückgeforderten Gesamtsumme entspricht das in etwa einem Betrag von 28,5 Millionen Euro.

Bei der CDU sind es 27,5 Millionen Euro, die Grünen kommen auf 13,9, die FDP auf 8, die CSU auf 7,6, die Linke auf 7 und die AfD auf 5,5 Millionen Euro. Für die Parteien sind dies enorme Summen. Zum Vergleich: Der Jahresetat der CDU-Bundespartei liegt bei rund 50 Millionen Euro.

Die Parteien müssen für die Rückzahlung notfalls Immobilien verkaufen

Parteien finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Zuschüssen aus der Staatskasse. Grundsätzlich gilt: Damit Parteien in der Gesellschaft verankert sind und ihrem Auftrag der politischen Willensbildung und der Übermittlung von politischen Meinungen nachkommen, sollen sie sich vornehmlich aus Beiträgen und Spenden sowie aus der Belohnung von Wählerstimmen in Form von staatlicher Parteienfinanzierung finanzieren.

Dies wird aber immer schwieriger. Zum einen sinkt die Zahl der Mitglieder kontinuierlich. Zum anderen spenden Unternehmen und Verbände weniger. Unterdessen müssen die Parteien mehr in digitale Kommunikation investieren und sind von der Inflation betroffen wie andere auch. Den Volksparteien macht zudem der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu schaffen, da sie im Gegensatz zu den kleineren Parteien viele nach Tarif bezahlte Angestellte haben.

In Kreisen der CDU hieß es, die Partei müsse angesichts der drohenden Rückzahlungen insgesamt 18 Millionen Euro einsparen, allein für das laufende Jahr ist von neun Millionen Euro die Rede. Zwei Drittel davon müssen die Landesverbände aufbringen, wie Generalsekretär Mario Czaja am vergangenen Mittwoch bei einem Treffen mit den Landesgeschäftsführern und Generalsekretären laut Teilnehmern erklärt haben soll.

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Die Landesverbände erhalten entsprechende Anteile aus der Parteienfinanzierung. Angesichts des drohenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatten einige Parteigliederungen das Geld abgelehnt oder zurückgelegt. So etwa der Landesverband Schleswig-Holstein, wo es nach Angaben des dortigen Sprechers um 459.737 Euro geht. Das Geld sei für die Digitalisierung vorgesehen gewesen.

Angesichts der Klage der damaligen Oppositionsparteien habe der Verband das Geld aber „komplett zurückgestellt“ und nicht investiert. „Daher schmerzt es uns natürlich, weil wir geplante digitale Umsetzungen nicht in der Geschwindigkeit umsetzen werden können, wie wir es eigentlich geplant hatten.“ Hingegen sei die Rückzahlung für den Landesverband nun „kein Problem“.

Nicht alle Landesverbände der CDU haben Rückstellungen gebildet

Die Rückstellungen erklären, dass die CDU nicht die volle Summe von 27,5 Millionen Euro einsparen muss. Anderen Landesverbänden aber fehlen nun die Mittel, um die Gelder zurückzuzahlen.

Bundestag

Die Rückzahlungen eines Teil der Gelder aus der Parteienfinanzierung beträfen hauptsächlich Parteien im Bundestag.


(Foto: dpa)

In CDU-Kreisen ist die Rede davon, dass etwa der Landesverband Baden-Württemberg in der Zwickmühle sei. „Grundsätzlich haushaltet die CDU Baden-Württemberg solide“, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Bislang lägen „weder korrigierte Bescheide der Bundestagsverwaltung vor, noch sind – aufgrund der bislang fehlenden Bescheide – Modalitäten zwischen der CDU Deutschlands und den CDU-Landesverbänden die Rückzahlung betreffend vereinbart“. Erst dann sei es möglich, sich „seriös zu diesem Thema“ zu äußern.

Wie viel jeder Landesverband zahlt, ergibt sich in der Regel aus der Zahl der Mitglieder. So dürfte auf die CDU in Nordrhein-Westfalen ein Betrag von rund drei Millionen Euro zukommen, während kleinere Landesverbände wie Rheinland-Pfalz oder Hessen zumindest mit einem höheren sechsstelligen Betrag rechnen müssen. Wer keine Rücklagen gebildet hat, muss notfalls Wertgegenstände wie Immobilien verkaufen.

Nicht anders dürfte die Lage bei der SPD sein, etwas besser sieht es bei den kleineren Parteien aus. Doch belastet auch sie die Situation. Nach Informationen des Handelsblatts aus Parteikreisen haben die Generalsekretäre und Schatzmeister von CDU und SPD kurz vor Pfingsten in einem Brief an Bundestagspräsidentin Bas appelliert, die Modalitäten der Rückzahlung zu überdenken. So ist die Rede davon, die Rückerstattung zu stunden oder über mehrere Jahre zu verteilen.

Bundestag könnte Gesetz zur Parteienfinanzierung anpassen

Angesichts der dramatischen Lage hoffen die Parteien auf Milde der Bundestagspräsidentin und ihren Ermessensspielraum. Bas kann sich bei ihrer Forderung darauf berufen, dass die Bundestagsverwaltung in jedem Zuwendungsbescheid ausdrücklich auf das vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren hingewiesen habe.

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Bas könnte allerdings auch anerkennen, dass die Karlsruher Richter die höheren Zuschüsse des Staates an die Parteien im Grunde für rechtens halten – wenn die gesetzgebenden Parteien es klar genug begründen. Notfalls könnte auch der Bundestag das Gesetz zur Parteienfinanzierung überarbeiten und rückwirkend gelten lassen.

Ein Sprecher der Bundestagspräsidentin erklärte, aktuell werde ein verwaltungsrechtliches Anhörungsverfahren vorbereitet. Dieses solle „den Parteien die Gelegenheit geben, sich zu allen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkten zu äußern“.

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