Berlin Die während der Energiekrise im Dezember eingeführte Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne bei bestimmten Stromerzeugern wird nicht verlängert. Sie endet damit am 30. Juni, wie aus einem Freitag veröffentlichten Bericht der Bundesregierung an den Energieausschuss des Bundestages hervorgeht.
Mit dem Geld wird die Strompreisbremse mitfinanziert. Übergewinne wurden etwa bei größeren Wind- und Solaranlagen sowie Braunkohlekraftwerken abgeschöpft.
Die Höhe der bisherigen Einnahmen aus den Abschöpfungen steht noch nicht fest. „Konkrete Aussagen zu den tatsächlichen Einnahmen für die ersten Monate sind erst im August 2023 möglich“, hieß es.
Als Zufallsgewinne oder Überschusserlöse werden Gewinne bezeichnet, die deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen. Ursache waren im vergangenen Jahr die extrem hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Weil Gaskraftwerke oft die teuersten Kraftwerke im Strom-Großhandel sind und den Preis für alle anderen Kraftwerke setzen, profitierten auch die anderen Erzeugungsarten von den hohen Strompreisen, während ihre Kosten in etwa gleich blieben.
Abschöpfungseinnahmen bleiben mit sinkenden Preisen aus
So konnten etwa Erneuerbare-Energien- oder Braunkohle-Anlagen ihren Strom zu Preisen verkaufen, die weit oberhalb ihrer Produktionskosten lagen. Mit sinkenden Preisen blieben Abschöpfungseinnahmen laut dem Bericht ganz aus, sobald bestimmte Kostenschwellen erreicht wurden.
„Mit sinkenden Strompreisen und damit nur geringen Erlösen ist der Umsetzungsaufwand und der Eingriff in die Investitionsentscheidungen nicht mehr verhältnismäßig“, hieß es in dem Bericht.
Auch für die nähere Zukunft sieht der Bericht keine Gefahren: Im kommenden Winter könne laut einer Analyse der Bundesnetzagentur das Stromnetz sicher betrieben werden. Auch gäben die zuletzt gesunkenen Strom-Großhandelspreise für Lieferungen in den Quartalen drei und vier keinen Anlass, deutlich steigende Preise zu erwarten.
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