Jun 14, 2023
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Batterieverordnung: EU ordnet Batteriemarkt neu – das sind die Folgen

Written by Olga Scheer

Brüssel Am Mittwoch hat das EU-Parlament neue Regeln für Batterien beschlossen. Zum ersten Mal werden diese nun entlang des gesamten Lebenszyklus reguliert. „Das ist revolutionär“, sagt der grüne Europaabgeordnete Malte Gallée. Die Verordnung ersetzt eine bisher geltende Richtlinie, die lediglich die Entsorgung von Batterien regelt. Und sie betrifft jeden, der ein Smartphone, Laptop, E-Bike, E-Roller oder E-Auto hat oder eine normale Haushaltbatterie einkauft – sowie deren Hersteller.

Batterien sind eine zentrale Zukunftstechnologie, vor allem im Bereich der Elektromobilität und somit für die Mobilitätswende entscheidend. Aber auch als Stromspeicher beim Ausbau der erneuerbaren Energien spielen sie eine große Rolle – zusätzlich zu Alltagsgeräten wie Smartphones und Computern.

In ihrer Rede zur Lage der Union kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits an, bald zwei Drittel der benötigten Batterien in Europa herstellen zu wollen. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Zukunft der Industrie in Europa liegt“, sagte von der Leyen in ihrer Rede. Dazu braucht es auch Rohstoffe, die aus genutzten Zellen wiederverwendet werden.

Für Verbraucher relevant dürften vor allem die Einführung des Batteriepasses sein sowie die Vorgabe, dass Akkus von Laptops und Handys in Zukunft austauschbar sein müssen. Außerdem führt die Verordnung einen CO2-Fußabdruck ein, der regelt, wie viel des Klimagases bei der Herstellung von Batterien ausgestoßen werden darf. Zudem gibt sie Recyclingziele für unterschiedliche Batterietypen vor.

Die Deutsche Umwelthilfe und die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßen die Verordnung, in einigen Punkten geht sie ihnen jedoch nicht weit genug. „Bei den Übergangsfristen hätten wir uns teilweise gewünscht, schneller voranzukommen“, sagt Gregor Kolbe von der VZBV. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, sieht derweil noch Mängel bei der Regelung zur Reparaturfreundlichkeit elektronischer Geräte.

Wiederverwendbarkeit von Ressourcen

Die Verordnung ist ein wichtiger Bestandteil des European Green Deals, mit dem sich die Europäische Union dazu verpflichtet hat, bis 2050 klimaneutral zu werden und ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 2030 zu reduzieren.

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Gleichzeitig spielt die Frage der Wiederverwendbarkeit von Ressourcen eine zentrale Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union, die sich von Ländern wie China und Russland unabhängiger machen will. Im Vordergrund stehen dabei die Rohstoffe Lithium, Kobalt und Nickel, wichtige Bestandteile von Batterien für Elektroautos.

Bis Ende 2027 sollen beispielsweise 50 Prozent des Lithiums, das für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien gebraucht wird, recycelt werden. Bis 2031 sollen es sogar 80 Prozent sein. Bei Nickel sollen bis Ende 2027 90 Prozent des in Batterien verwendeten Rohstoffs recycelt werden und bis 2031 95 Prozent. Nickel wurde bisher vor allem aus Russland importiert. Mit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine waren die Preise für das Metall extrem gestiegen.

Mit der Verordnung führt die EU außerdem eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen ein. „In Zukunft müssen Unternehmen, die Batterien in der EU verkaufen, Vorschriften einhalten, die Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten verhindern sollen“, sagte Delara Burkhardt von der SPD.

Verbraucher haben oft direkt zu einem neuen Produkt gegriffen, statt einfach den Akku auszutauschen. Delara Burkhardt, SPD

Nicht weitreichend genug geht die Verordnung für Metz von der Deutschen Umwelthilfe bei der Reparaturfreundlichkeit der Stromspeicher bei E-Autos. Einzelne Zellen oder Module einer Batterie müssen laut der Verordnung aus Sicherheitsgründen künftig nicht austauschbar sein. Die Verbraucherschützerin hätte sich konkretere Vorgaben für die Austauschbarkeit einzelner Zellen oder sogenannter Packs gewünscht.

Anders sieht das bei leichten Transportmitteln wie E-Bikes oder E-Rollern aus. Hier müssen Batterien wie Akkus von Laptops oder Smartphones in Zukunft entweder vom Verbraucher selbst oder einem unabhängigen Fachmann ausgewechselt werden können. Bisher sind diese teils in den Geräten so verbaut, dass sie nur vom Hersteller und meist zu hohen Kosten ausgetauscht werden können.

Der Austausch von Akkus wird nun einfacher

„Verbraucher haben deshalb oft direkt zu einem neuen Produkt gegriffen, statt einfach den Akku auszutauschen“, sagt SPD-Politikerin Burkhardt. Die Neuerung soll nun zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft beitragen. Bis mindestens fünf Jahre nach dem Gerätekauf müssen die Akkus und Batterien noch für einen Austausch zur Verfügung stehen.

Eine Ausnahme besteht für wasserdichte Geräte, wo die Kritik von Verbraucherschützerin Metz ansetzt. Bereits jetzt werben einige Smartphone-Hersteller, dass ihre Geräte „wasserdicht“ seien, auch wenn sie nicht in erster Linie für den Gebrauch unter Wasser hergestellt werden. „Hersteller könnten diese Passage künftig eventuell als Schlupfloch nutzen“, sagt Barbara Metz.

Klar zum Vorteil für den Verbraucher dürfte die Einführung des Batteriepasses sein. Der Pass soll Informationen über die Lebensdauer, die Ladekapazität und die Inhaltsstoffe der Batterie bereitstellen. Für den Verbraucher soll in Zukunft durch einen farblichen Code leichter zu erkennen sein, welche Qualität die Batterie hat. „Für Verbraucher war das bislang nicht auf einen Blick zu erkennen“, sagt Grünen-Politiker Gallée.

Stimmen die Mitgliedsländer der Verordnung zu, tritt sie umgehend in Kraft und muss nicht erst in nationales Recht übertragen werden. Das kann allerdings noch bis Anfang nächsten Jahres dauern.

Mehr: EU-Beamte erwägen schärfere Heizungsregeln als die Bundesregierung



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