München Einen Tag nach dem Inkrafttreten der Wahlrechtsreform ziehen die bayerische Staatsregierung und die CSU als Partei vor das Bundesverfassungsgericht. Die von Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder angekündigten Klagen gegen die eingeführte Wahlrechtsreform seien eingereicht worden, teilten die Partei und das bayerische Innenministerium am Mittwoch mit.
Das von Bundestag und Bundesrat gebilligte Gesetz sei „undemokratisch, föderalismusfeindlich, manipulativ und verfassungswidrig“, erklärte CSU-Generalsekretär Martin Huber. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte, die neuen Regeln benachteiligten besonders die CSU und Bayern, aber auch Regionen in Baden-Württemberg und im Osten Deutschlands.
Der Bundestag hatte mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen, dass das Parlament künftig 630 Abgeordnete haben soll. Das Vorhaben, das die Systematik des Wahlrechts ändert, war vom Bundesrat gebilligt und von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet worden.
Demnach sollen nicht mehr alle Erststimmen-Wahlsieger der 299 Wahlkreise in den Bundestag einziehen. Entscheidend ist nur noch das Zweitstimmenergebnis der Parteien. Zudem wurde die Grundmandats-Regel abgeschafft, nach der eine Partei im Bundestag vertreten ist, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt. Künftig muss eine Partei dafür bundesweit mindestens fünf Prozent erzielen.
Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Partei Die Linke haben angekündigt, gegen die Reform juristisch vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen.
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