Jun 19, 2023
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Gesundheit: Versicherte sollen 2025 automatisch elektronische Patientenakte bekommen

Written by pinmin


Sprechstunde

Die ePA mit Daten zu füllen, wird viel Geld kosten.

(Foto: imago/Westend61)

Berlin Es ist das wichtigste Digitalprojekt von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) soll das Gesundheitswesen endlich digital werden. Im März kündigte Lauterbach den „Neustart“ der ePA an. Ein Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums, der dem Handelsblatt vorliegt, soll nun die Details regeln. 

Demnach sollen gesetzlich Krankenversicherte am 15. Januar 2025 automatisch die ePA bekommen. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss über ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren ausdrücklich widersprechen. „Die ePA bleibt eine freiwillige Anwendung, deren Nutzung jede Versicherte und jeder Versicherter widersprechen oder sie einschränken kann”, heißt es in dem Entwurf. Das Papier ist aktuell noch nicht in der Abstimmung zwischen den Ministerien.

Versicherte sollen zudem einen Anspruch auf die Digitalisierung alter, ausgewählter Patientenakten durch ihre Krankenkasse erhalten. Sie können über zwei Jahre insgesamt zwei Mal bis zu zehn Dokumente von ihrer Krankenkasse in die ePA einpflegen lassen, heißt es in dem Entwurf. 

Vorgesehen ist, dass Versicherte dafür mit den Dokumenten in Papierform die Geschäftsstelle ihrer Krankenkasse aufsuchen oder diese ihrer Krankenkasse schicken. Kritik daran kam vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.

Karl Lauterbach

Der Gesundheitsminister will die E-Akte Anfang 2025 einführen.

(Foto: REUTERS)

„Wir haben Zweifel, dass erfolgreiche Digitalisierung darin besteht, erst bei den Ärzten und Kliniken digital vorliegende Befunde auszudrucken, diese dann von den Versicherten stapelweise durch die Gegend tragen oder schicken zu lassen, um sie dann bei den Krankenkassen wieder zu digitalisieren”, sagte Sprecher Florian Lanz dem Handelsblatt. 

Millionen Ausdrucke auf Papier?

Wenn nur zehn Prozent der gesetzlich Versicherten diese Möglichkeit nutzten, dann würden sie 146 Millionen Papierdokumente von A nach B tragen oder schicken, hieß es. „Das wäre ein Papierstapelproduktionsprojekt und keine moderne Digitalisierung“, so der Verbandssprecher.

Mit der ePA sollen Millionen gesetzliche Versicherte ihre Röntgenbilder, Medikationspläne und andere Behandlungsdaten digital speichern können. Sie selbst und ihre Ärzte können sie dann abrufen. „Der erste Anwendungsfall ist der digital gestützte Medikationsprozess“, heißt es in dem Entwurf. Als nächste Anwendungen sollen die elektronische Patientenkurzakte mit Notfall-Daten und die Labordaten-Befunde folgen.

Als freiwilliges Angebot war die E-Akte schon 2021 eingeführt worden, aber nur rund ein Prozent der 74 Millionen Versicherten nutzt sie. Ein Grund dafür ist, dass sie bislang kaum Funktionen hat und die Anmeldung sehr kompliziert ist.

Nun ist das Ziel, dass bis 2026 80 Prozent der Versicherten die digitale Akte haben. Über ein weiteres Gesetz sollen auch forschende Unternehmen auf die Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zugreifen können – ohne die Informationen auf den einzelnen Patienten zurückführen zu können. 

>> Lesen Sie auch: Höhere Beitragsbemessungsgrenze brächte den Krankenkassen Milliarden

Zudem ist vorgesehen, den Einfluss des Bundesdatenschützers zu beschneiden und die für die Digitalisierung zuständige Behörde Gematik vollständig zu übernehmen. Bislang hält das Bundesgesundheitsministerium lediglich die Mehrheit der Anteil. Gesellschafter sind darüber hinaus beispielsweise Krankenkassen- und Ärztevertreter. 

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Begrenzung für Videosprechstunden aufgehoben wird. Bislang dürfen Ärztinnen und Ärzte nur 30 Prozent der Behandlungen als Videosprechstunden abrechnen.

Krankenkassen rechnen mit hohen Kosten

Für die Wirtschaft und die gesetzlichen Krankenkassen bedeuten die Pläne erhebliche Kosten. Alleine dafür, dass Leistungserbringer wie Praxen und Krankenhäuser die ePA mit Daten füllen, entstehen laut dem Entwurf jährliche Kosten in Höhe von 887 Millionen Euro. Darüber hinaus listet der Entwurf ab dem Jahr 2025 319 Millionen Euro weitere Kosten für die Sozialversicherung auf, die bis 2028 um weitere 15 Millionen Euro ansteigen werden. 

Darunter fallen beispielsweise fünf Millionen Euro jährlich für das Widerspruchsverfahren. Dieses umfasst ein Informationsschreiben an die Versicherten und eine fachliche Beratung.

Mehr: Wie viel Lauterbachs Krankenkassen-Pläne jeden Versicherten kosten



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Politik

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