Jun 26, 2023
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Elektromobilität: Bund hinkt bei Ladestandorten hinterher

Written by Daniel Delhaes


Berlin Die Energiewirtschaft und mit ihr Städte und Gemeinde klagen, dass der Bund bis heute keine Flächen ausgewiesen hat, auf denen Ladesäulen zum Betanken von Elektroautos aufgebaut werden können. „Wesentliche Maßnahmen des Masterplans II wurden noch nicht umgesetzt“, erklärte ein Sprecher des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft dem Handelsblatt. Dazu gehöre vor allem eine Übersicht über geeignete Flächen. Er forderte: „Der Bund sollte seine Flächen endlich für Ladeinfrastruktur zugänglich machen.“

Der Kritik schloss sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund an. „Wichtig erscheint aus kommunaler Sicht mehr denn je, dass auch der Bund endlich eigene Flächen für potenzielle Betreiber bereitstellt“, sagte ein Sprecher. „Mit dem sogenannten Flächentool liegen die Voraussetzungen vor.“

Dabei wollte die Regierung vorpreschen. In ihrem 2022 beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur“ hatte sie dem Problem der fehlenden Flächen sogar ein eigenes Kapitel gewidmet. „Insbesondere im öffentlichen Straßenraum und dort speziell in dicht besiedelten Gebieten sind zu wenig Flächen für den Aufbau und die weitere Skalierung von Ladeinfrastruktur verfügbar; wo es verfügbaren Raum gäbe, ist dieses Angebot teils nicht aktiviert oder nicht bekannt“, heißt es dort.

Flächen etwa an Verkehrsknoten wie Bahnhöfen, Flughäfen, oder an Park-and-ride-Parkplätzen sollten „für den Aufbau von Ladeinfrastruktur schnell nutzbar gemacht werden“. Der Bund selbst wollte „bis Ende 2022 die grundsätzliche Eignung“ von Flächen bei seinen Liegenschaften prüfen und an die Nationale Leitestelle melden. Länder und Kommunen indes wurden in dem Plan „gebeten“, Flächen zu identifizieren und zu melden – „bis Ende 2023“.

BImA: Ausschreibungen für den nicht öffentlichen Bereich

Auf Nachfrage verwies das Verkehrsministerium an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Diese sei mit dem Verteidigungsministerium zuständig, Flächen zu identifizieren und anzubieten. Grundsätzlich gelte: „Geeignet für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sind alle Parkplätze an Bundesbehörden.“

Ladestation

Der Bund stellt bislang keine Flächen für Ladesäulen bereit.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Die BImA verwaltet die Liegenschaften des Bundes. Doch auch diese Behörde hat bislang offenkundig weder Flächen identifiziert noch ausgewiesen. Die Anstalt sollte bis Ende 2022 den Aufbau von Ladeinfrastruktur auf Flächen von Behörden im öffentlichen wie im nicht öffentlichen Raum ausschreiben.

Bislang aber gibt es nur Ausschreibungen für den nicht öffentlichen Bereich. So habe die BImA in einer ersten Tranche 1000 Ladeeinrichtungen mit jeweils zwei Ladepunkten „auf eigenen, nicht öffentlichen Dienstliegenschaften“ errichtet, wie ein BImA-Sprecher erklärte. Sie seien für Mitarbeiter und Gäste zugänglich. Weitere 3000 Ladesäulen und 1000 Wandladestationen sollen „perspektivisch“ den „zunehmend“ steigenden Bedarf der Mitarbeiter decken.

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Zu Flächen, auf denen jeder E-Auto-Fahrer parken und laden kann, erklärte der Sprecher nichts. Und zur Frage, wie viele Flächen an Bundeswehrstandorten zur Verfügung stehen, hieß es lediglich: „Aufgrund der sehr frühen Planungsphase“ könne die BImA „noch keine Angaben zu Liegenschaften der Bundeswehr machen“. Beim Ministerium hieß es: „Weitere Flächen werden geprüft.“

Elektromobilität: Europäischer Gerichtshof verhandelt Tesla-Beschwerde

Die Energiewirtschaft erwartet vor allem auch Fortschritte beim Netzanschluss, um etwa auch elektrische Lkw mit Ladeinfrastruktur versorgen zu können. Zwar hat der Bund ein sogenanntes „Deutschlandnetz“ ausgeschrieben.

Dazu sollen in städtischen Gebieten und entlang der Bundesstraßen 900 Ladestandorte entstehen. Hinzu kommen laut Nationaler Leitstelle Ladeinfrastruktur „entlang der Autobahn 200 Standorte auf unbewirtschafteten Rastanlagen“, um Lücken im Netz zu schließen. Eine Sprecherin der Leitstelle erklärte, es sei bereits „Ladeinfrastruktur an bewirtschafteten Rastanlagen“ errichtet worden und es seien auch „Ausbauvorgaben für das Jahr 2025 je Rastanlage“ ausgegeben worden.

Ein Konzept soll die Autobahngesellschaft bis zum dritten Quartal erstellen, um auch Flächen „entlang“ oder „in der Nähe“ von Autobahnen zu erschließen, wie es im Masterplan heißt. Schließlich seien fehlende Flächen und der Netzanschluss beim Laden von E-Lkw „noch gravierender“ und müssten „daher früh­zeitig bei der Planung berücksichtigt werden“, wie es im Plan heißt. Schon heute stünden an Autobahnen nicht genügend Lkw-Parkplätze zur Verfügung.  

Offen ist allerdings, wer die Standorte errichten und betreiben darf. Während der Bund das Unternehmen Tank & Rast als Konzessionär fast aller Raststätten als natürlichen Partner sieht, liegt beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eine Beschwerde des Autobauers Tesla und des Ladestationsbetreibers Fastned vor. Die Unternehmen pochen darauf, die knappen Flächen an den Raststätten in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben und nicht Tank & Rast zu überlassen.

E-Lkw

Die Energiewirtschaft erwartet vor allem auch Fortschritte beim Netzanschluss, um etwa auch elektrische Lkw mit Ladeinfrastruktur versorgen zu können.


(Foto: dpa)

Vergangenen Freitag setzte das Düsseldorfer Gericht das Vergabeverfahren aus und legte die Beschwerde dem Europäischen Gerichtshof vor. Der muss nun klären. Eine Sprecherin vermochte nicht zu sagen, wie lange das Verfahren dauern werde. Fest steht: Der Ausbau verzögert sich mit dem Verfahren.

Der Masterplan selbst umfasst weit mehr Aufgaben, als Flächen auszuweisen oder Ladesäulen für Lastwagen ans Stromnetz anzuschließen. 68 Maßnahmen enthält der Plan, die alle mit Fristen versehen sind. Gefragt nach dem Stand der Dinge erklärte ein Sprecher des Ministeriums ausweichend, die Bundesregierung arbeite „intensiv“ daran, die Maßnahmen umzusetzen.

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Auf eine Anfrage des Linken-Politikers Thomas Lutze erklärte die parlamentarische Staatssekretärin Daniela Kluckert, bis Ende des ersten Quartals seien sieben Maßnahmen umgesetzt. Alle geplanten Maßnahmen pünktlich umzusetzen sei „mitunter von der Kooperation mit externen Akteuren sowie von teilweise umfangreichen Abstimmungsprozessen abhängig. Ziel ist eine möglichst zeitnahe Umsetzung.“

Mehr: Chef der Autobahn GmbH ist weg und ein Nachfolger nicht in Sicht
Erstveröffentlichung: 26.06.2023, 4:00 Uhr.



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Politik

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