Berlin Die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin ist möglich. Zu diesem Schluss kommt die Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin, die an diesem Mittwoch ihren Abschlussbericht an den Berliner Senat übergeben wird. Laut dem Bericht lässt das Grundgesetz eine Vergesellschaftung zu – und das Land Berlin hat demnach auch die Kompetenz, ein solches Gesetz zu beschließen.
Auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit steht dem nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht entgegen. Der Bericht liegt dem Handelsblatt vor.
Die Kommissionsvorsitzende, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), übergibt ihn heute dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD).
Im September 2021 hatten bei einem Volksentscheid gut 59 Prozent der Wähler in Berlin für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Der rot-grün-rote Senat hatte daraufhin die Kommission eingesetzt, die im April 2022 unter der Leitung von Däubler-Gmelin (SPD) ihre Arbeit aufnahm.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App.
<< Den vollständigen Artikel: Wohnungsbau: Kommission: Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen in Berlin möglich >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.