Berlin Eigentlich sollte es am morgigen Donnerstag endlich zu einer Einigung bei der Klinikreform kommen. Darauf hofft zumindest Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der seit Monaten mit den Ländern über das Vorhaben verhandelt.
Bei dem anstehenden Treffen werde man wahrscheinlich Eckpunkte beschließen, sagte der SPD-Politiker vergangene Woche. Danach sieht es allerdings derzeit nicht aus. Bereits Anfang des Monats endeten die Verhandlungen ergebnislos.
Nun schickten die Bundesländer am Mittwoch einen vierseitiger Forderungskatalog an Lauterbach. Er liegt dem Handelsblatt vor. In zentralen Punkten stellen sich die Länder darin gegen das Vorhaben von Lauterbach.
Die Länder fordern unter anderem ein Gesetz „zur Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser und zur Vermeidung eines kalten Strukturwandels in den Jahren 2024 und 2025.“
Gemeint sind damit zusätzliche Mittel für die Krankenhäuser, um Insolvenzen zu verhindern, noch bevor die Pläne greifen. Befürworter der Reform sehen darin den Versuch der Länder, die Kliniken möglichst lange vor einer Insolvenz zu bewahren, ohne die nötigen Strukturen verändern zu müssen.
Länder stellen sich gegen Transparenz von Klinikqualität
Zudem fordern die Länder deutlich mehr Zeit, die Reform umzusetzen. Die Länder wollen nicht schon 2024 damit beginnen, Leistungsgruppen zuzuweisen, sondern erst Ende 2026. Leistungsgruppen sind bundeseinheitliche Qualitätsstandards, die Krankenhäuser der Reform zufolge zukünftig erfüllen müssen, um Geld von den gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten.
Sie sind der Kern des Vorhabens, da damit erreicht werden soll, dass nur noch qualifizierte Kliniken komplizierte Eingriffe machen. Finanzwirksam würde die Reform dann erst 2028 und nicht, wie vorgesehen in drei Jahren.
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Die Länder lehnen in dem Papier auch vehement das von Lauterbach geplante Transparenzvorhaben ab. Im Grunde geht es dabei um eine Deutschlandkarte, aus der Patientinnen und Patienten für jedes Krankenhaus entnehmen können, in welcher Qualität es eine Behandlung anbietet. So soll für jeden ersichtlich werden, ob die Klinik der Wahl die vom Bund vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllt oder nicht.
Diese Veröffentlichung sei „entschieden abzulehnen“, schreiben die Länder. „Es würden ansonsten Tatsachen geschaffen, die für die Krankenhäuser gegebenenfalls rufschädigend wirken.“
Sprich: Die Länder haben Sorge, dass Kliniken mit schlechter Qualität nicht mehr in Anspruch genommen werden, ihnen Gelder entgehen und im schlimmsten Fall pleite gehen. Um das Vorhaben umzusetzen, ist Lauterbach allerdings auf die Länder angewiesen. Dies gilt nicht für andere Teile der Reform, etwa die bundeseinheitlichen Leistungsgruppen.
„Die Verhandlungen sind auf einen guten Weg – wir sind aber noch nicht am Ziel“, teilte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums dem Handelsblatt mit. Die bereits laufende Krankenhausreform von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gilt als Vorbild für die Pläne von Lauterbach. Es gebe noch offene Punkte, die sich mit Detailfragen beschäftigen, hieß es.
Vorgesehen ist, dass man die Eckpunkte beschließt und dann über den Sommer einen Gesetzentwurf fertigstellt, dem Bund und Länder zustimmen müssen. „Wir sind zuversichtlich, dass der Zeitplan eingehalten werden kann“, hieß es aus Nordrhein-Westfalen. Insbesondere Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte sich in den vergangenen Wochen äußerst kritisch zu der Reform geäußert.
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