Berlin Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich auf Details für eine neue Form von Sammelklagen geeinigt. Die Bundestagsfraktionen der drei Parteien teilten am Donnerstag mit, Verbraucher könnten auch noch deutlich später als ursprünglich vorgesehen solchen Sammelklagen beitreten.
Die SPD-Abgeordnete Luiza Licina-Bode sprach von einem Meilenstein. Verbraucher könnten sich nun bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung einer sogenannten Verbandsklage anschließen.
Das war der strittigste Punkt. Laut Regierungsentwurf sollten Verbraucher ihre Ansprüche spätestens bis zwei Monate nach dem ersten gerichtlichen Termin in einem Klageregister anmelden müssen.
Wirtschaftsverbände hatten auf einen noch früheren Zeitpunkt gedrängt, um Planungssicherheit zu haben. Die Grünen betonten, es werde künftig ein Verfahren auf Augenhöhe sein und kein Kampf mehr David gegen Goliath.
Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie verspätet in deutsches Recht umgesetzt werden. Verbraucher dürften dann schneller als bisher eine Entschädigung bekommen können, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen. Die Justiz soll durch die Klageform, die bestimmte Verbraucherschutzverbände einreichen können, entlastet werden.
Verfehlungen von Unternehmen sollen so leichter juristisch aufgearbeitet werden. Dies könnte zum Beispiel zur Anwendung kommen, wenn Flüge annulliert werden und zahlreiche Verbraucher ähnliche Entschädigungsansprüche haben. Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter Produkte könnten ebenfalls Gegenstand einer Klage sein, ebenso Ansprüche von Bankkunden bei unwirksamen Vertragsklauseln.
Verbände sollen künftig die Sammelklage nutzen können, wenn sie mindestens 50 betroffene Verbraucher vertreten. Kleine Unternehmen sollen Verbrauchern gleichgestellt werden und auch von Sammelklagen gegen größere Konzerne profitieren können.
Sammelklagen sind in vielen europäischen Ländern noch nicht üblich. In Deutschland wurde der Volkswagen-Abgasbetrug mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage aufgearbeitet, die nun mit dem neuen Gesetz weiterentwickelt werden soll.
Europas größter Autobauer hatte 2020 als Folge der Sammelklage mühsam einen Vergleich mit Verbraucherschützern ausgehandelt. An geschädigte Kunden wurden Beträge zwischen 1350 und 6250 Euro ausgezahlt.
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