Jul 6, 2023
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Heizungsgesetz: Nach dem Stopp aus Karlsruhe: SPD plädiert für Sondersitzung des Parlaments

Written by Silke Kersting

Berlin Eigentlich hätte an diesem Freitag eine lange Hängepartie enden sollen. Die Abgeordneten des Bundestags, so der Plan der Ampelkoalition, sollten die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschließen.

Der CDU-Parlamentarier Thomas Heilmann sah seine Rechte als Abgeordneter verletzt und hatte vor einer Woche einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Heilmann hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit für Beratungen über das Vorhaben zur Verfügung stehe. Das Karlsruher Gericht gab dem Antrag am späten Mittwochabend statt.

Was ein herber Dämpfer für die Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP ist, die darauf offenbar nicht vorbereitet waren und zunächst mit Sprachlosigkeit reagierten – während Heilmann und die Union die Entscheidung der Karlsruher Richter feierten.

Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, erklärte unmittelbar nach der Bekanntgabe: „Das Gebäudeenergiegesetz muss gewissenhaft überarbeitet und nachgebessert werden.“ Die Ampel habe das Gesetz „mit dem Rammbock“ durchsetzen wollen. Das wäre ein fatales Zeichen gewesen, da noch viele Fragen offen seien.

Die angekündigten Förderprogramme seien weder abgestimmt noch finanziert. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung liege nicht vor. In ihrer Zeit im Bundestag habe sie „ein solch überstürztes Verfahren noch nie erlebt“.

Timon Gremmels, Berichterstatter der SPD-Fraktion, erklärte auf Twitter: „Entscheidung des BVerfG gilt es mit Respekt zur Kenntnis zu nehmen“. Das Gericht habe „nicht das finale Gesetz, sondern nur das Verfahren kritisiert“, so Gremmels weiter. Alle bräuchten Planungssicherheit. „Daher sollten wir Sondersitzung des Bundestags in der Sommerpause prüfen.“

Aus Heilmanns Sicht wäre das zu kurz gegriffen. „Eine Sondersitzung reicht nicht aus“, sagte er am Donnerstagmorgen. Heilmann riet der Ampel-Koalition, auch Experten erneut anzuhören und den zuständigen Bundestagsausschuss tagen zu lassen. Anderenfalls gehe die Koalition das Risiko ein, dass das Gesetz später aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt werde.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sprach bei Twitter von „Respekt vor der Entscheidung“ des Gerichts. „Wir werden schnell in der Ampel über den neuen Termin zur abschließenden Beratung entscheiden.“

Verfassungsrechtler: „Die Koalition sollte in sich gehen“

FDP-Fraktionschef Christian Dürr wertete den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes durch die Karlsruher Richter als Beleg für umfangreichen Änderungsbedarf an der GEG-Reform. „Karlsruhe hält es angesichts der außergewöhnlich umfangreichen Änderungen für möglich, dass Rechte der Abgeordneten verletzt würden, würde das Gesetz diese Woche beschlossen“, sagte Dürr am frühen Donnerstagmorgen in Berlin. „Die Entscheidung unterstreicht daher, dass das Gebäudeenergiegesetz vom Kopf auf die Füße gestellt wurde.“

Bundesverfassungsgericht

Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts muss in der Hauptsache noch entscheiden.


(Foto: dpa)

Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza wertete die Karlsruher Entscheidung als Mahnung an die Ampel-Koalition: „Die Regierungsmehrheit sollte in sich gehen und das Parlament nicht unter ihren internen Querelen leiden lassen“, sagte der Hochschullehrer dem Handelsblatt. Wie die Hauptsache-Entscheidung ausgehe, sei allerdings „völlig offen“, betonte Pestalozza.

Innerhalb der Ampelregierung hatte vor allem die FDP auf Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs gedrungen. Zwar hatte das Kabinett bereits im April dem Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) und dem Bauministerium von Klara Geywitz (SPD) zugestimmt. Doch damals schon gab Finanzminister Christian Lindner (FDP) zu Protokoll, dass die Fraktionen des Bundestags den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten und weitere Änderungen vornehmen würden.

Das war ein eher unübliches Vorgehen: Schließlich ist es vollkommen normal, dass Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren noch verändert werden, bevor der Bundestag sie beschließt.

Schwierig gestaltete sich auch die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Bundestag. Erst als sich die Koalitionsfraktionen am 13. Juni über sogenannte „Leitplanken“ zu dem Entwurf verständigt hatten, stimmte die FDP den Beratungen im Parlament zu. Am 15. Juni wurde der letztlich veraltete Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten und an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Dieser hörte am 21. Juni Sachverständige und beraumte für den 27. Juni eine Sondersitzung ein. Die Änderungsanträge für das Gesetz liegen erst seit vergangenem Freitag vor. Das führte dazu, dass die Sachverständigen vor der zweiten Anhörung am Montag dieser Woche nur das Wochenende zur Verfügung hatten, um die Papiere zu sichten und sich auf die Anhörung vorzubereiten.

Mehr: Verfassungsgericht stoppt Verabschiedung von umstrittenem Heizungsgesetz



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