Jul 7, 2023
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Bundestag: Habeck: „Das ist kein Beinbruch“ – Union will Neustart beim Heizungsgesetz

Written by pinmin


Friedrich Merz und Thomas Heilmann im Bundestag

Der CDU-Abgeordnete Heilmann hatte mit seinem Eilantrag für einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes gesorgt.

(Foto: IMAGO/Future Image)

Berlin Nach dem vorläufigen Stopp des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Bundesverfassungsgericht fordert die Unionsfraktion einen Neustart bei dem Vorhaben. Die Entscheidung sei eine schwere Niederlage für die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), heißt es in einem Antrag der Fraktion, mit dem sich das Parlament am Freitagvormittag (ca. 9.45 Uhr) befassen sollte. Der Antrag lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Die Gerichtsentscheidung sei auch „ein Ausrufezeichen für das Recht der Abgeordneten“ auf eine gründliche Beratung von Gesetzen. Sie zeige zudem, dass Klimaschutz nicht mit der Brechstange gelinge.

In dem Antrag heißt es weiter: „Der schwere Schlag aus Karlsruhe für die Ampel darf nicht zum dauerhaften Rückschlag für Klimaschutz werden. Deshalb reicht es nicht, nun in einem neuen Verfahren einfach dasselbe Gesetz durchzudrücken. Nur mit einem grundlegenden neuen Anlauf in der Sache kann verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden.“

Die Koalitionsfraktionen betonten, inhaltlich solle es keine Änderungen mehr geben. SPD-Chef Lars Klingbeil sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag): „Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt planen.“ Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

„Wenn mehr Zeit gewünscht und erforderlich ist, weil das Gericht es festlegt, dann ist es eben so. Das ist auch kein Beinbruch“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung „Lanz“. Entscheidend sei, dass keine Fraktion, auch die FDP nicht, von dem Gesetz abgerückt sei. „Ich freue mich für die Union, dass sie jetzt Zeit hat, das Gesetz noch mal ausgiebig zu studieren“, sagte Habeck.

Unmut über Zeitpläne im Bundestag

Der Stopp durch das Gericht löste auch eine Debatte darüber aus, dass Bundestagsabgeordnete mehr Zeit bei zum Teil komplexen Gesetzesverfahren bekommen sollen. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.

>> Lesen Sie auch: Stampft das Gesetz ein und fangt nochmal von vorne an – ein Kommentar

Die Unionsfraktion dringt nun unter anderem auf „seriöse Verfahren“ in angemessenen Zeiträumen. In dem Antrag wird zudem gefordert, „ein neues Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu harmonisieren und zugleich Klarheit über die Förderung der privaten Haushalte bei der Umstellung auf ökologisches Heizen zu schaffen“.

Der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt, sieht die Zusammenarbeit zwischen Koalition und Opposition belastet. „Wir haben derzeit ein vergiftetes Klima im Bundestag, wie ich es noch nicht erlebt habe“, sagte Dobrindt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Jeden Tag erfahren wir, dass die Koalitionsfraktionen jedes Verständnis für einen ordentlichen Umgang mit der Opposition verloren oder sogar bewusst abgelegt haben. Diese atmosphärischen Störungen wirken nach und hinterlassen bleibende Schäden zwischen den Fraktionen.“ Ähnlich hatte sich zuvor bereits Unionsfraktionschef Friedrich Merz geäußert.

Der „Rheinischen Post“ sagte der CDU-Vorsitzende nun in Richtung Bärbel Bas: „Vielleicht ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch eine Ermutigung für die Bundestagspräsidentin, in Zukunft stärker darauf zu achten, dass die Rechte einzelner Abgeordneter und der Minderheiten besser geschützt werden.“ Das Bundesverfassungsgericht habe jetzt die Arbeit übernommen, „die eigentlich das Parlament selbst hätte übernehmen müssen“. Bas selbst sprach am Donnerstagabend im ZDF-„heute journal“ mit Blick auf die Entscheidung von einer ernstzunehmenden Mahnung.

Mehr: Wie die Karlsruher Entscheidung die Ampel ins Chaos stürzt



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