Jul 7, 2023
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Kurz vor der Sommerpause : Eklat im Bundestag: Abstimmung über Energieeinspargesetz geplatzt

Written by pinmin


Deutscher Bundestag

Mit dem Energieeffizienz-Gesetz sollte eigentlich der Zwang zum Energiesparen über alle Sektoren von Industrie bis hin zu Gebäuden verankert werden.

(Foto: IMAGO/Political-Moments)

Berlin Unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause ist die geplante Abstimmung über das Energieeffizienz-Gesetz geplatzt. Weil am Freitagnachmittag deutlich zu wenig Abgeordnete präsent waren, war der Bundestag nicht beschlussfähig.

Dies war zuvor auf Antrag der AfD-Fraktion überprüft worden. 369 Abgeordnete hätten im Bundestag sein müssen. Gezählt wurden aber lediglich 241. Damit konnte die letzte Abstimmung nicht stattfinden. Die nächste Sitzung nach der Sommerpause ist Anfang September angesetzt.

Mit dem Energieeffizienz-Gesetz sollte eigentlich der Zwang zum Energiesparen über alle Sektoren von Industrie bis hin zu Gebäuden verankert werden. Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch um 26,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 sinken.

Zum Vergleich: Zwischen 2008 und dem Corona-Jahr 2020 lag die Einsparung noch bei unter sechs Prozent. Der Gesetzentwurf enthält Vorschriften für Einsparungen in öffentlichen Gebäuden von Bund und Ländern, für die Industrie sowie für Rechenzentren.

Von diesen werden immer mehr installiert, sie gelten als Stromfresser. Vorgaben für einzelne Industriebetriebe, Haushalte oder Gebäude sind aber nicht vorgesehen.

Bundestag beschließt neue Form von Sammelklage gegen große Konzerne

Der Bundestag hat eine neue Form von Sammelklage gegen große Konzerne beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf stimmten am Freitag die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. CDU/CSU und AfD lehnten das Vorhaben ab, die Linke enthielt sich.

Knackpunkt in den vorherigen Beratungen im Bundestag war der Zeitpunkt, bis zu dem sich Verbraucher solchen Klagen noch anschließen können. Der Kompromiss: Bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung und damit deutlich länger als zunächst vorgesehen.

Das FDP-geführte Justizministerium und Wirtschaftsverbände hatten auf einen früheren Zeitpunkt gedrängt, um beklagten Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Die CDU kritisierte, es gebe zu wenig Anreize für Vergleiche, was Prozesse noch in die Länge ziehen könne.

Der Verbraucherschutzverband VZBV hat bereits angekündigt, zügig von der neuen Klagemöglichkeit Gebrauch machen zu wollen. Verbände sollen künftig die Sammelklage nutzen können, wenn sie mindestens 50 betroffene Konsumenten vertreten. Kleine Unternehmen sollen Verbrauchern gleichgestellt werden und auch von Sammelklagen gegen größere Konzerne profitieren können.

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Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie verspätet in deutsches Recht umgesetzt werden. Verfehlungen von Unternehmen sollen so künftig leichter juristisch aufgearbeitet werden. Dies könnte zum Beispiel zur Anwendung kommen, wenn Flüge annulliert werden und zahlreiche Verbraucher ähnliche Entschädigungsansprüche haben.

Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter Produkte könnten ebenfalls Gegenstand einer Klage sein, ebenso Ansprüche von Bankkunden bei unwirksamen Vertragsklauseln.

Sammelklagen sind in vielen europäischen Ländern noch nicht üblich. In Deutschland wurde der Volkswagen-Abgasbetrug mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage aufgearbeitet, die nun mit dem neuen Gesetz weiterentwickelt werden soll.

Europas größter Autobauer hatte 2020 als Folge der Sammelklage mühsam einen Vergleich mit Verbraucherschützern ausgehandelt. An geschädigte Kunden wurden Beträge zwischen 1350 und 6250 Euro ausgezahlt.

Bundestag beschließt Abschaffung des Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass soll abgeschafft werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter 12 Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden.

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Mit der Reform des Pass- und Ausweisgesetzes soll es den Behörden außerdem erleichtert werden, deutsche Sexualstraftäter und Extremisten an einer Ausreise zu hindern – und zwar dann, wenn zu befürchten ist, dass sie im Ausland Straftaten begehen. Wenn bestimmte Tatsachen diese Annahme begründen, erhalten solche Menschen entweder keinen Reisepass, der Pass kann ihnen entzogen oder die Ausreise untersagt werden.

Vorgesehen ist außerdem, dass über entsprechende Verordnungsermächtigungen die Möglichkeit geschaffen werden soll, Pässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel auf Wunsch des Antragstellers auf dem Postweg zuzustellen.

Damit müssten Bürgerinnen und Bürger für einen neuen Pass dann nur noch einmal zum Amt. Das sei im Prinzip eine gute Idee, sagte der Unionsabgeordnete Josef Oster. Doch „so wie es angelegt ist, wird es nicht funktionieren“. Deshalb werde es dafür voraussichtlich auch keine breite Unterstützung in der Bevölkerung geben.

Mehr: „CDU und CSU wären schlecht beraten, einen Heizungswahlkampf zu führen“



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