Eine Einschränkung von Kommunen und Städten könnte die Wasserentnahme aus Flüssen sein, um die Gewässer vor dem Austrocknen zu schützen.
(Foto: IMAGO/Manngold)
Berlin Das Umweltbundesamt (UBA) hält angesichts der Trockenheit Einschränkungen beim Wasserverbrauch für möglich. Das rechtliche Instrumentarium hierfür sei vorhanden. „Landkreise können bei Wasserknappheit sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen, um bestimmte Nutzungen einzuschränken“, sagte der Leiter der Fachabteilung Wasser und Boden am UBA, Christoph Schulte, dem Handelsblatt.
Für den Städte- und Gemeindebund sind Wassersparmaßnahmen schon lange ein realistisches Szenario. „Der Klimawandel hat die Wasserversorgung erreicht“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Handelsblatt. Mit Blick auf mögliche Entlastungsmaßnahmen verwies er auf das vergangene Jahr, als Hitze und Dürre regional zusätzliche Maßnahmen erfordert hätten. „In einzelnen Landkreisen wurde der Wasserverbrauch eingeschränkt, zum Beispiel durch das Verbot, den Rasen zu sprengen, Pools zu befüllen oder Autos zu waschen.“
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