Jul 13, 2023
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Richtergesetz: Bundeskabinett beschließt Regelung zur Verfassungstreue von Schöffen

Written by pinmin


Gesetzbücher im Gerichtssaal

Schöffen können künftig auch wieder abberufen werden, wenn Zweifel an der Verfassungstreue bestehen.


(Foto: dpa)

Berlin Damit Extremisten bei Gericht nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, soll das Richtergesetz geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch eine Klarstellung zu Maßnahmen gegen problematische Berufsrichter enthält, beschloss das Bundeskabinett an diesem Donnerstag nach Angaben des Justizministeriums. Demnach darf künftig nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

Sollten Zweifel an der Verfassungstreue eines Schöffen erst nach seiner Berufung erkennbar sein, müsse laut der geplanten Reform eine Abberufung erfolgen, betonte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese. Er sagte: „Die fehlerhafte Besetzung eines Gerichts gemäß diesen Vorgaben soll künftig einen absoluten Revisionsgrund darstellen.“

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte, mit der geplanten Reform werde die Justiz widerstandsfähiger gegen verfassungsfeindliche Angriffe. Neben der Möglichkeit, Verfassungsfeinde aus dem Dienst zu entfernen, müsse aber auch dafür gesorgt werden, dass mehr verfassungstreue Bürger Schöffinnen und Schöffen werden. Eine Möglichkeit wäre es aus seiner Sicht, EU-Bürgern den Zugang zum Schöffenamt zu eröffnen.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, hält nichts von diesem Vorschlag. Sie sagte, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richtern absichern wolle, sei richtig. „Der Vorstoß der Grünen hingegen ist wohl der Sommerhitze geschuldet.“

Es wäre auch vor dem Hintergrund der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts völlig widersinnig, wenn Menschen, die nicht Deutsche werden wollten oder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllten, dann als ehrenamtliche Richter über Deutsche richten könnten. Der Vorschlag werfe zudem komplexe verfassungsrechtliche Fragen auf, etwa ob Ausländer im Namen des deutschen Volkes entscheiden dürften.

Im Richtergesetz soll laut Kabinettsbeschluss zudem klargestellt werden, dass die Versetzung von Berufsrichtern in den Ruhestand zum Zweck der Abwendung einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege und ein gerichtliches Disziplinarverfahren wegen eines Dienstvergehens nebeneinander durchgeführt werden können.

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