Berlin/Hannover Der Streit um das Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) im Bundestag wird die Justiz weiter beschäftigen. Der 79-Jährige hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt.
Nun wird sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit dem Fall befassen. Wann dies sein wird, sei aber noch nicht absehbar, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Schröders Anwalt Michael Nagel hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil mitgeteilt, dass er seinem Mandanten zur Berufung rate.
Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Mai Schröders Klage gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen, in dessen Folge das Büro stillgelegt wurde (Az.: VG 2 K 238/22). Nach dem Urteil hat der Altkanzler keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von Aufgaben aus dem früheren Amt.
Zwar sei es seit mehr als 50 Jahren gängige Staatspraxis, nach dem Amtsende ein Büro zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch ergebe sich daraus aber nicht. Dagegen sprach nach Überzeugung des Gerichts die Budgethoheit des Parlaments, die verfassungsrechtlich garantiert ist.
Schröder könne sich auch nicht auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen. Die Einrichtung eines solchen Büros richte sich allein nach öffentlichem Interesse, weil es um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben gehe. „Die Willkürlichkeit der Ruhendstellung des Büros des Bundeskanzlers a.D. wird zementiert“, kommentierte Anwalt Nagel das Urteil damals.
Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai 2022 beschlossen, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit.
Zuvor hatte Schröder wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden – auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren seine Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden. Vor dem Verwaltungsgericht blieb offen, ob dies möglicherweise für den Ausschuss mit eine Rolle spielte.
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