Berlin Die Bundesregierung will auch mit einem Bürokratieabbau für mehr Solarstrom sorgen. Das Kabinett werde dazu am Mittwoch ein Maßnahmenbündel beschließen, verlautete am Dienstag aus dem Grünen-geführten Wirtschaftsministerium. Über 50 bürokratische Hemmnisse seien identifiziert worden. Das entsprechende Gesetz könnte dann im Herbst im Parlament beraten und womöglich Anfang 2024 in Kraft treten.
Wirtschaftsminister Robert Habeck sprach zuletzt von einem bürokratischen Dschungel, der über die Jahrzehnte entstanden sei. „Mittlerweile ist das ein echtes Investitionshemmnis.“ Dies müsse angegangen werden.
Sein Ministerium habe deswegen im Austausch mit der Wirtschaft und Betroffenen einen Praxis-Check entwickelt. So solle bei Solaranlagen auf Balkonen die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Außerdem werde die Weitergabe von Solarstrom innerhalb von Mietshäusern erleichtert.
Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bei 80 Prozent liegen. Neben Windenergie spielt Solar eine Schlüsselrolle. 2022 kam eine Leistung von 7,3 Gigawatt hinzu. Dies wurde 2023 bereits bis Juli übertroffen.
Konkret soll bei einfachen Solaranlagen auf Balkonen nur noch eine Anmeldung in ein Marktstammdatenregister erforderlich sein. Dies soll auf wenige Informationen beschränkt werden. Bei kleineren Anlagen in Unternehmen soll es leichter werden, einen nötiges Zertifikat vorzulegen.
Das vereinfachte Netzanschlussverfahren soll zudem auf Anlagen bis 30 Kilowatt ausgeweitet werden. Das entspricht in etwa einer Verdreifachung der Leistung. Im Referentenentwurf des Ministeriums heißt es, es werde trotz Bürokratieabbau mit jährlichen Mehrkosten bis 2027 von knapp 25 Millionen Euro gerechnet. Diese geht vor allem auf zusätzliche Förderungen zurück.
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