Berlin Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will die deutsche Außenwirtschaftspolitik noch stärker auf das Thema Wirtschaftssicherheit ausrichten. Deshalb solle ein Investitionsprüfungsgesetz beschlossen werden, heißt es im Ministerium vor allem mit Blick auf die Debatten einer Risikominimierung im China-Geschäft. Allerdings bezieht sich der Vorstoß nur auf Investitionen in Deutschland.
Das sogenannte „Outbound Investment Screening“, also etwa die Prüfung deutscher Investitionen in China soll gesondert geklärt werden. Dieser Bereich ist in der Bundesregierung besonders umstritten. In der neuen China-Strategie hatte sich die Bundesregierung zu Wirtschaftsbeziehungen zu China, dem größten Handelspartner bekannt, aber gleichzeitig gefordert, dass Firmen Abhängigkeiten abbauen müssten.
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„Investitionsprüfungen haben in den letzten Jahren in Deutschland, Europa und international enorm an Bedeutung gewonnen“, heißt es im Ministerium. Konkret wird genannt, dass künftig auch solche Fälle geprüft werden sollen, in denen ein Investor keine Stimmrechtsanteile an einem Unternehmen selbst erwirbt, sondern über vertragliche Vereinbarungen Zugriff auf die Güter oder Technologien des Unternehmens erlangt.
Dies soll auch die Nutzung von Lizenzen betreffen. Hintergrund ist der Verdacht, dass etwa chinesische Firmen staatliche Prüfungen auch dadurch unterlaufen wollen, indem sie verstärkt Lizenzen erwerben. Bisher greifen Investitionsprüfungen ab 25 Prozent, bei kritischen Infrastrukturen ab zehn Prozent.
Zudem denkt das Ministerium daran, auch Fabrikneubauten ausländischer Firmen auf ihre sicherheitspolitische Bedeutung zu überprüfen. Auch sicherheitskritische Forschungskooperationen sollen unter die Lupe genommen werden. Bei Branchen, die als besonders sicherheitsrelevant eingestuft werden wie Halbleiter oder Künstliche Intelligenz, soll geprüft werden, ob die Schwellen abgesenkt werden, ab denen geprüft wird.
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