Berlin Als Reaktion auf die steigenden Zahlen von Asylsuchenden in Deutschland sollen Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten deklariert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor, den das Kabinett am Mittwoch auf Schloss Meseberg verabschiedete.
Mit der Listung als sicheres Herkunftsland werden Asylanträge von Menschen dieser Staatsangehörigkeit schneller bearbeitet, eine frühzeitige Abschiebung wird damit möglich. Damit soll Deutschland für Menschen aus diesen Ländern weniger attraktiv für einen Asylantrag werden.
Die Entscheidung der Bundesregierung sei „Grundlage für vertiefte Migrationspartnerschaft, wie wir sie mit beiden Ländern gerade etablieren“, erklärte der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, der FDP-Politiker Joachim Stamp, auf X. „Die damit verbundene Beschleunigung der Verfahren wird missbräuchliche Asylanträge unattraktiv machen.“ Zugleich wolle die Bundesregierung Menschen aus Georgien und Moldau faire Arbeitschancen bieten in Feldern, in denen es in Deutschland einen Fachkräftemangel gebe, etwa bei Fernfahrern oder Pflegekräften.
Zehn Prozent der abgelehnten Asylanträge kommen aus Georgien und Moldau
Aus den Bundestagsfraktionen der Ampel kam Zustimmung zu dem Schritt. „Die Einstufung dieser beiden Länder zu sicheren Herkunftsländern ist ein wirksames Instrument, um Antragszahlen zu senken und somit das deutsche Asylsystem effektiv zu entlasten“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, erklärte, Georgien und Moldau seien auf dem Weg in die EU und seit Jahren eng mit ihr assoziiert. „In beiden Ländern droht den Menschen generell keine politische Verfolgung.“
Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien und der Republik Moldau werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums ohnehin überwiegend abgelehnt. Die Anerkennungsquoten betrugen demnach im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 zu beiden Staaten unter 0,1 Prozent.
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Über zehn Prozent der abgelehnten Asylanträge in Deutschland kommen allein aus diesen beiden Ländern. Den weiteren Angaben zufolge stellten im vergangenen Jahr 8865 Georgier und 5218 Menschen aus Moldau in Deutschland einen Asylantrag. Das individuelle Recht auf Einzelfallprüfung für Asylantragstellende aus Georgien und Moldau bleibt allerdings mit der Listung unberührt.
„Sichere Herkunftsstaaten sind Länder, von denen aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann“, definiert das Ministerium die Kriterien. Gelistet sind derzeit demnach alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ghana und Senegal, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro.
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