Berlin Kurz vor dem geplanten Bundestagsbeschluss zum Heizungsgesetz hat das Wirtschaftsministerium eine neue Berechnung zur CO2-Einsparung vorgelegt. Demnach wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen.
Grund sind umfangreiche Änderungen im parlamentarischen Verfahren am ursprünglichen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), über das am Freitag entschieden wird.
Wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte, wird mit Blick auf den ursprünglichen Gesetzentwurf davon ausgegangen, dass in der neuen Fassung rund drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgasminderung bis 2030 möglich sind – „vielleicht etwas mehr, vielleicht weniger“. Diese neue Schätzung basiere auf einer Berechnung des Öko-Instituts.
Für den im April vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf rechnete das Ministerium mit einer Einsparung bis 2030 von rund 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Zum Vergleich: 2022 lagen im Gebäudesektor die CO2-Emissionen bei rund 112 Millionen Tonnen. Damit wurden gesetzliche Vorgaben verfehlt.
Auch von 2030 bis 2040 werde der Klimaschutzeffekt des GEG mit der jetzigen Novelle etwas geringer ausfallen als bisher angenommen, teilte das Ministerium mit. „Der CO2-Minderungseffekt, also die Einsparung an CO2, wird im Zeitverlauf aber immer stärker werden.“
Unterschiede bei verschiedenen Szenarien
In der neuen Schätzung arbeitet das Öko-Institut mit drei Szenarien sowie dem schlechtesten Fall. Das Ministerium nimmt in seiner Stellungnahme Bezug auf ein mittleres Szenario mit „günstigen Rahmenbedingungen“. Dies brächte laut Institut bis 2030 insgesamt eine CO2-Einsparung von 39,2 Millionen Tonnen.
Im schlechtesten Fall würde sich die große Mehrheit der betroffenen Gebäudeeigentümer bis zur geplanten Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung – für Großstädte ist dies bis Mitte 2026 geplant, für kleinere und mittlere bis Mitte 2028 – nicht für GEG-konforme Heizungen entscheiden. In diesem Fall lägen die CO2-Einsparungen bei insgesamt 10,8 Millionen Tonnen bis 2030.
Es komme auf eine „umfassende und faktenbasierte“ Information der Bürger an, argumentierte das Ministerium. Es verwies auf die geplante Neuausrichtung der staatlichen Förderung mit „attraktiven Anreizen“, sich früh für eine klimafreundliche Heizung zu entscheiden.
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Bei der Beratung werde auch thematisiert werden, dass es für eine Übergangszeit noch rechtlich möglich sei, eine herkömmliche Gasheizung einzubauen, die aber zunehmend unwirtschaftlich werde.
Das GEG zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Die vor allem auf Druck der FDP geänderte Fassung sieht aber im Kern für Bestandsbauten eine Verschiebung des Heizungstauschs und eine Verzahnung mit einer Wärmeplanung in Kommunen vor.
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