Berlin Wenn am heutigen Nachmittag das Parlament der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zustimmt, beschließen die Abgeordneten auch die Eckpunkte zur Förderung des Heizungstauschs.
Die neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten, hieß es am Freitag in Kreisen des grün-geführten Bundeswirtschaftsministeriums. Anpassungen würden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Dazu gehört auch die Möglichkeit, künftig einen zinsverbilligten Kredit bei der staatlichen Förderbank KfW aufnehmen zu können. Das soll für Haushalte bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro im Jahr gelten. Bis die Änderungen in Kraft treten, gelten die aktuellen Bedingungen beim Tausch einer Heizung weiter.
Folgende Förderoptionen sind vorgesehen:
Erstens: Für den Heizungstausch wird es direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten geben. Hier gibt es drei Bausteine:
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