Halle, Erfurt Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Halle habe die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.
Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung handele, so der Vorwurf.
Die Kammer des Landgerichts sei der Auffassung gefolgt und habe die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verfahren werde allerdings vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet, so der Gerichtssprecher, weil das Landgericht dem Fall keine übergeordnete Relevanz beimaß, der einen Prozess vor der höheren Instanz gerechtfertigt hätte.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai dieses Jahres Anklage gegen Höcke erhoben. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke „die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt“, teilten die Strafverfolger damals mit.
Erst Anfang dieses Monats hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Ausschusskreisen den Weg für eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) gegen Höcke freigemacht. Außer den drei AfD-Abgeordneten stimmten demnach alle anwesenden Parlamentarier der erneuten Aufhebung der Immunität Höckes zu.
Der AfD-Politiker selbst äußerte auf der Plattform X (früher Twitter), seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden. Er schrieb von einer „Justizkeule gegen Dissidenten“. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben.
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