Sep 18, 2023
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Altersvorsorge: Ampel-Schritte gegen Doppelbesteuerung der Renten reichen nicht aus

Written by Frank Specht


Rentner und Rentnerin in Düsseldorf

Trotz der Reformen sind weiterhin Millionen Menschen von der Doppelbesteuerung betroffen.

(Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Berlin Die doppelte Besteuerung von Renten kostet Ruheständler bares Geld und ist nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) rechtswidrig. Zwar hat die Ampelkoalition bereits Schritte eingeleitet, um das Problem zu entschärfen.

Doch diese reichen offenbar nicht aus, zeigt ein kürzlich veröffentlichtes wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. Demnach gibt es auch weiterhin bei zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern Fälle von teils erheblicher doppelter Besteuerung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie kommt es zur doppelten Besteuerung von Renten?

Mit dem Alterseinkünftegesetz hat die damalige rot-grüne Bundesregierung 2005 einen Systemwechsel eingeleitet – weg von einer Besteuerung der Rentenbeiträge hin zu einer nachgelagerten Besteuerung der Altersbezüge. Das heißt: Auf Alterseinkünfte fällt Einkommensteuer an.

In einer langen Übergangsphase wird ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig, während Beschäftigte höhere Anteile ihrer Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen können. 2040 sollte nach den ursprünglichen Plänen die Vollbesteuerung der Renten erreicht sein.

>> Lesen Sie hier: Was das Urteil des Bundesfinanzhofs für aktuelle und künftige Rentner bedeutet

Beim Übergang kann es allerdings in bestimmten Fällen zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung kommen. Ruheständler zahlen dann auf einen Teil ihrer bereits versteuerten Rentenbeiträge noch einmal Steuern. Nach der Definition des BFH liegt eine Doppelbesteuerung vor, wenn der steuerfreie Rentenzufluss geringer ist als die versteuerten Rentenbeiträge.

Was hat die Ampel-Koalition bereits getan, um das Problem zu entschärfen?

Bereits seit dem vergangenen Jahr können Rentenversicherungsbeiträge vollständig als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Außerdem steigt der steuerpflichtige Rentenanteil seit 2023 nicht mehr um einen Prozentpunkt jährlich, sondern nur noch um einen halben Punkt. Damit verlängert sich die Übergangsphase, die Vollbesteuerung der Renten wird nicht bereits im Jahr 2040, sondern erst ab 2058 erreicht.

Verhindern die Reformen eine unzulässige Doppelbesteuerung?

Die Wissenschaftler Ralf Maithert, Dirk Kiesewetter und Ralf P. Schenke kommen zu dem Schluss, dass die Ampel mit ihren Reformen das Problem zwar entschärft, weil die Anspar- und die Auszahlungsphase besser aufeinander abgestimmt werden. In bestimmten Fallkonstellationen kann es aber immer noch zu unzulässiger Doppelbesteuerung kommen.

>> Dossier zum Download: Ratgeber Steuererklärung 2022/2023 – Wie Sie jetzt noch das Maximum rausholen

„Welche Steuerpflichtigen im Einzelnen betroffen sind, lässt sich allerdings nicht auf eine einfache Formel bringen“, heißt es in dem Gutachten. Denn dies hängt von mehreren Faktoren ab, beispielsweise dem erzielten Einkommen, der Zahl der Beitragsjahre oder dem Familienstand.

Wer ist weiter von einer Doppelbesteuerung betroffen?

Einige Aussagen lassen sich allerdings treffen. Unterlagen von den einzelveranlagten Arbeitnehmern nach dem alten Recht noch fast 83 Prozent einer Doppelbesteuerung, so sind es nach den Reformen der Bundesregierung noch gut 30 Prozent. Von den Arbeitnehmern in Paarhaushalten mit einer gemeinsamen Steuererklärung sind nur 4,4 Prozent betroffen.

Auch Unternehmer und Freiberufler werden in bestimmten Fallkonstellationen doppelt besteuert. Insgesamt trifft das Problem noch gut 3,4 Millionen Personen.

In welcher Höhe unterliegt Einkommen einer Doppelbesteuerung?

Auch das hängt von der Erwerbsbiografie, der familiären Situation und dem Jahr des Renteneintritts ab. Bei ledigen Durchschnittsverdienern mit 45 Beitragsjahren droht die höchste Belastung beim Renteneintritt im Jahr 2058. Dann wird Einkommen im Volumen von 13.700 Euro doppelt besteuert.

Bei einem Verdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung sind deutlich mehr Menschen von einer Doppelbesteuerung betroffen. Im Maximum werden dann 28.300 Euro doppelt besteuert. Bei Spitzenverdienern kann sich das doppelt besteuerte Einkommen je nach Renteneintrittsjahr auf gut 80.000 Euro belaufen.

Was schlagen die Wissenschaftler vor?

Die Gutachter empfehlen, die Ampel-Reformen durch einen zusätzlichen Rentenfreibetrag je nach Zahl der Beitragsjahre und Renteneintrittsjahr sowie einen individuellen Rentenfreibetrag auf Antrag zu ergänzen. Diese Konstruktion verhindere in fast allen Veranlagungsfällen eine Doppelbesteuerung, schreiben sie.

Allerdings würde der Vorschlag auch zu erheblichen Mindereinnahmen für den Fiskus führen. Nach den Berechnungen der Wissenschaftler überschreiten die Steuerausfälle ab 2037 die Marke von zwei Milliarden Euro und erreichen ihren Höhepunkt zwischen 2044 und 2048 mit knapp fünf Milliarden Euro jährlich, um dann Anfang 2060 wieder unter die Zwei-Milliarden-Euro-Marke zu sinken.

Mehr: Bundesbürger gehen später in Rente



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Politik

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