“Ein Nachweis von toxischen Substanzen birgt die Möglichkeit, Jugendliche davon zu überzeugen, die Hände vollständig von Drogen zu lassen und sorgt für eine zusätzliche Sicherheit”. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, sagte: “Das Berliner Drug-Checking-Projekt begrüßen wir, es ermöglicht den Konsumierenden, die Sicherheit des bereits gekauften Drogenproduktes zu überprüfen – die Gesundheitsrisiken bleiben.” Besonders wichtig sei das Angebot von Beratungsgesprächen und Sprechstunden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin äußerte hingegen Kritik daran, dass es durch eine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und Polizei in der Hauptstadt keine Strafverfolgung in der Nähe der Beratungsstellen geben soll.
“Unsere Kolleginnen und Kollegen unterliegen aber dem Legalitätsprinzip und können nicht jemanden mit Drogen durchwinken oder wegsehen, weil womöglich behauptet wird, dass man sich auf dem Weg zum DrugCheck befindet”, kritisierte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. “Wer verbotene Substanzen mit sich führt, begeht Verstöße gegen den gesetzlichen Rahmen. Dann werden Anzeigen geschrieben und der Stoff konfisziert. Diese notwendige Kriminalitätsbekämpfung kann und darf der Rechtsstaat nicht ignorieren. Jedem sollte jedoch klar sein, dass Dealer die Standorte kennen und den eigenen Handel im direkten Umfeld intensivieren werden.”
Die sucht- und drogenpolitischen Sprecher der Ampel-Bundestagsfraktionen sprechen sich für eine zeitnahe Änderung des Betäubungsmittelgesetzes aus, um Drug-Checking bundesweit zu ermöglichen. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) teilte der “Welt” mit: “Gesundheitsgefährdung durch Verunreinigungen von Drogen zu vermeiden, begrüßt das BMG ausdrücklich. Wichtig ist aber, gleichzeitig zu kommunizieren, dass damit Drogenkonsum nicht ungefährlich wird. Der beste Drogenkonsum ist gar kein Drogenkonsum. Es wird zurzeit beraten, wie das Berliner Projekt auch bundesweit Schule machen kann. Diesen Beratungen möchten wir nicht vorgreifen.”
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