So soll die Strategie für die künftige Heizungsversorgung der Stadtbevölkerung erst bis Ende 2027 erstellt werden – im vorangegangenen Entwurf war von Ende 2026 die Rede. Auch bei der Ermittlung der Energiedaten von Einfamilienhäusern haben Geywitz und Habeck die Vorgaben etwas entschärft, schreibt “Bild” weiter. So sollen die Daten nichts mehr einzeln, sondern aus Datenschutzgründen im Verbund mit mehreren anderen Häusern ausgewiesen werden. “Das dürfte ausreichend sein”, sagte eine Sprecherin des Bauministeriums der “Bild”.
Zur Disposition gestellt ist demnach auch, ob die Wärmenetze ab 2030 zu mindestens 50 Prozent “des über das Wärmenetz bereitgestellten jährlichen Bruttoendenergieverbrauchs mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination aus beidem gespeist werden” sollen oder nun doch weniger. Wie die Zeitung weiter schreibt, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte den Gesetzentwurf geprüft und “keine Einwände”.
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