Man lehne “negative Folgen einer korrekten, den Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung entsprechenden Schreibweise bei Prüfungsleistungen oder Förderanträgen ab”. Die CDU Deutschlands solle in ihren Schriftstücken und Veröffentlichungen keine grammatikalisch falsche Gender-Sprache verwenden, “auch eine flächendeckende Verwendung substantivierter Partizipien lehnen wir ab”, heißt es in dem Beschluss. Am Ende überrascht der Beschlusstext aber auch mit einer anderen Ankündigung: “Die CDU hält es für erforderlich, die Sichtbarkeit von Frauen in der deutschen Sprache zu erhöhen; denn ‘mitgedacht’ bedeutet nicht ‘mitgemeint’.” Damit dürfte eine klare Absage an das Generische Maskulinum gemeint sein, wenn also beispielsweise unter dem Begriff “Bürger” sowohl Männer als auch Frauen gemeint sind.
Auf dem Parteitag gab es hierzu eine kritische Wortmeldung einer Delegierten, die die entsprechende Formulierung im Beschlusstext als “diskriminierend” bezeichnete, am Ende wurde der Antrag aber trotzdem mit großer Mehrheit angenommen.
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