Das Innenministerium versucht den Geist einzufangen, den es aus der Flasche gelassen hat, als es seinen Vorschlag zur Abschiebung von Clan-Kriminellen veröffentlichte. Ein Name oder ein bloßes Verwandtschaftsverhältnis könnten keine Abschiebung begründen. Der Diskussionsvorschlag aus dem Hause Faeser hatte bei manchen den gegenteiligen Eindruck erweckt. Sippenhaft darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Eine Abschiebung, weil jemand dem gleichen “Clan” angehört wie ein Verbrecher oder eine Verbrecherin, wäre aberwitzig. Dieses Prinzip wird seit Jahren aufgeweicht. Eine breite Debatte darüber, wie rechtsstaatlich dieses Vorgehen ist, wurde nie geführt. Nun ist der Geist aus der Flasche. Doch viele Clan-Mitglieder besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und können daher nicht abgeschoben werden. Nicht nur deshalb ist es höchst zweifelhaft, ob am Ende der Diskussion ein rechtlich haltbares Gesetz steht, mit dem der Polizei bei ihrem Kampf gegen das organisierte Verbrechen gedient ist.
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