Die Anbieter beschweren sich über eine vom Bundesinnenministerium vorgelegte neue Verordnung zur Herstellung von Personalausweisen, Reisepässen und vergleichbaren Aufenthaltsdokumenten. Demzufolge sollen von privaten Dienstleistern produzierte Fotos künftig nur noch dann zulässig sein, wenn sie von identifizierbaren Fotografen oder Fotoautomaten “im direkten Sichtfeld von Sachbearbeitern” stammen. Die Vorgabe sei “praxisfremd und für uns und andere Anbieter praktisch nicht erfüllbar”, schreibt die Geschäftsführerin der ME Group, Manuela Zimmermann, an Plattner. Die vorgesehene Regelung wirke sich “wettbewerblich diskriminierend auf unsere Geräte in Behörden aus, während die sogenannten ‘Selbstbedienungsterminals’ der Bundesdruckerei diesen Einschränkungen nicht unterliegen”.
Die Geschäftsführerin schreibt weiter, damit würden “etwa die Hälfte unserer Fotoautomaten, über 2.000 Geräte, vom Wettbewerb ausgeschlossen”. In der Folge seien weit über 100 Arbeitsplätze gefährdet. Der Bundesverband Biometriebildaufnahmen in Kommunen (Biokom) wendet sich mit denselben Argumenten an Faeser. Die Verordnung würde “das wirtschaftliche Aus und in Folge Arbeitsplatzverluste im dreistelligen Bereich bedeuten”, heißt es vom Verband.
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