Zuletzt hatte das Bundesinnenministerium die Befürchtung geäußert, dass Straftäter das Gesetz missbrauchen könnten, um schnell ihre Identität zu verschleiern, indem sie ihren Geschlechtseintrag und damit ihren Vornamen ändern. “Auch auf die sicherheitspolitischen Bedenken sind wir in aller Gründlichkeit eingegangen”, sagte Buschmann dazu. Man müsse allerdings bedenken, worum es eigentlich gehe: “Um die Freiheit und die Würde von transgeschlechtlichen Menschen. Der Staat darf sie nicht länger wie Kranke behandeln”, sagte er.
Es sei ein Gesetz “ganz im Geist” der Verfassung. Das bislang gültige “Transsexuellengesetz” von 1980 war vom Bundesverfassungsgericht mehrmals als verfassungsfeindlich eingestuft worden, da es in seiner Ursprungsfassung unter anderem Zwangssterilisationen vorsah. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll es nun ersetzt werden.
Für eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags sollen künftig keine teuren Gerichtsverfahren und von Betroffenen zum Teil als entwürdigend und übergriffig kritisierte Gutachten mehr nötig sein.
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