Er sei sehr froh, dass man dazu jüngst einen entsprechenden Kabinettsbeschluss gefällt habe. “NRW wird im November eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen. Ich bin derzeit dabei, bei den anderen Ländern dafür zu werben, sich diesem Vorhaben anzuschließen.” Bei der Widerspruchslösung müssen Menschen einer Organspende zu Lebzeiten widersprechen, sofern sie diese ausdrücklich nicht wollen.
Ansonsten würden sie, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, nach einem Hirntod als potenzielle Organspender gelten. Laumann erläuterte, wenn man sich die objektiven Zahlen anschaue, werde die Dringlichkeit schon deutlich: “Mehr als 8.000 Patienten warten derzeit auf ein Organ. Zugleich haben wir die schlechtesten Entnahmezahlen seit vielen Jahren.” Die Spenden in NRW seien im Bundesvergleich besonders zurückgegangen: 2022 gab es im Vergleich zum Vorjahr dem Gesundheitsminister zufolge bundesweit 6,9 Prozent weniger Spenden.
In NRW waren es 18 Prozent weniger. “Und wir haben unterhalb der Widerspruchslösung wirklich alles gemacht, was man tun konnte: Werbung, Ansprache durch die Hausärzte, all dies passiert doch längst und schlägt sich nicht in höheren Zahlen nieder”, sagte Laumann. “Wir sind wirklich eines der wenigen Länder in Europa, das sich da derart sperrt.” Länder mit Widerspruchslösung seien da messbar besser unterwegs.
Mit Blick auf mögliche Widerstände unterstrich der Minister: “Wenn ein Mensch sagt, ich möchte das nicht, dann ist das völlig legitim und überhaupt nicht zu kritisieren.” Im Rahmen der Initiative des Bundesrates werde man dem Bundestag empfehlen, dass Verfahren so zu gestalten, dass die Hinterbliebenen am Ende auch noch widersprechen könnten. “Ich finde, wir können und sollten die Entscheidung, ob man spenden möchte oder nicht, erwachsenen Menschen durchaus zumuten.”
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