Berlin In Deutschland gelten nach rund drei Jahren keine bundesweiten Alltagsvorgaben zum Schutz in der Corona-Krise mehr. Von Samstag an ist auch die letzte noch verbliebene Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen vorbei.
Das Auslaufen der Corona-Bestimmungen zu Ostern war bereits von vornherein im Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Auch in anderen Bereichen wie den Corona-Impfungen, der Einreise nach Deutschland und bei Klinik-Entlassungen bestehen nun keine extra Krisenregeln mehr.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der Deutschen Presse-Agentur, der Wegfall der letzten Vorgaben sei ein vertretbarer Schritt in dem bedachten, stufenweisen Rückzug in den vergangenen Monaten. „Das Ende der pandemiebedingten Schutzvorgaben bedeutet aber nicht das Ende des Coronavirus.“
Auch litten bis heute viele noch an Folgen der Erkrankung. „Vorsicht und eine aufmerksame Beobachtung der Lage bleiben auch zukünftig das Gebot der Infektionsschutz-Politik.“ So werde man sich im Gesundheitswesen „als Patienten, Angehörige oder Gesundheitsberufe auch ohne Maskenpflicht für den Schutz vulnerabler Menschen weiter auf wiederkehrendes Masketragen einstellen müssen“.
Die lange bestehenden staatlichen Schutzvorgaben wurden in mehreren Schritten gelockert. Anfang März fielen schon alle Testpflichten weg, die zuletzt noch für Besuche in Kliniken oder Pflegeheimen galten. Parallel endete das Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle, das den Staat Milliarden kostete. Die einst zahlreichen Maskenpflichten etwa in Läden, Bussen und Bahnen sind schon länger vorbei. Auch eine Isolationspflicht für Infizierte gaben die Bundesländer bereits auf.
Lauterbach erklärt die Pandemie für „erfolgreich bewältigt“
Große Diskussionen um das Aus der letzten bundesweiten Vorgaben gibt es angesichts der stabilen Lage nicht, auch wenn täglich noch einige Tausend Ansteckungen gemeldet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte deutlich gemacht, dass die Pandemie in Deutschland zu einem Ende gekommen und „erfolgreich bewältigt“ sei.
Der 7. April als letzter Geltungstag der Corona-Bestimmungen stand ohnehin im Infektionsschutzgesetz, das im Herbst für eine kritischere Lage um mehr Instrumente ergänzt wurde. Sie wurden nicht gebraucht.
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Auch einige andere Bereiche gehen nun aus dem Krisenmodus heraus:
- Die Corona-Impfungen gehen in die reguläre Versorgung über. Rahmen für den Anspruch auf kostenlose Impfungen ist nun eine Richtlinie, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientiert. Laut einer Bundesverordnung sind Impfungen auf Kassenkosten aber weiterhin auch darüber hinaus möglich, wenn eine Ärztin oder ein Arzt es für medizinisch erforderlich hält.
- Für die Urlaubssaison 2023 fallen die schon weitgehend gelockerten Corona-Regeln bei der Einreise nach Deutschland vollständig weg. Die Verordnung lief am Freitag aus. Einstige Vorgaben mit 3G-Nachweisen als Geimpfte, Genesene oder Getestete sind schon längst passé. Als „Notbremse“ gab es noch Regeln für Gebiete mit neue Virusvarianten.
- Bei Krankenhaus-Entlassungen gelten von Samstag an wieder Regeln wie vor der Pandemie: Kliniken können Patienten für weitere sieben Tage und nicht mehr für 14 Tage Leistungen verordnen. Arzneimittel können sie nur in kleinsten Packungsgrößen verschreiben. Denn nach kurzer Spanne sollen die Praxisärzte die Nachbetreuung übernehmen.
- Bei leichten Erkältungen muss man schon seit 1. April wieder in die Praxis, wenn man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht. Denn Krankschreibungen per Telefon, die seit März 2020 fast immer möglich waren, gibt es nicht mehr. Gesundheitspolitiker, Verbraucherzentralen und Hausärzte werben für eine Fortsetzung auf Dauer.
- Nur noch bis zum 30. April kann in der Corona-App des Bundes die Warnfunktion für andere Nutzerinnen und Nutzer nach einem positiven Test verwendet werden. Die millionenfach heruntergeladene Anwendung soll dann zum 1. Juni in einen „Schlafmodus“ gehen und vorerst nicht mehr regelmäßig aktualisiert werden. Man kann sie aber auf dem Handy behalten, um damit weiter elektronische Impfzertifikate zu nutzen.
Auch ohne staatliche Vorgaben können Patienten und Patientinnen an Eingängen zu Praxen und Kliniken weiterhin auf Maskenregeln treffen – künftig aber nach jeweiliger Entscheidung der Einrichtungen vor Ort. Grünen-Experte Dahmen betonte außerdem: „Nach der Pandemie ist vor der nächsten Pandemie. Wir sollten nun mit der Vorbereitung und Vorsorge beginnen.“ Dazu zähle, den „Reformstau“ im Gesundheitswesen aufzulösen – etwa beim Nutzen von Daten und der Digitalisierung, beim Fachkräftemangel oder der geplanten umfassenden Krankenhausreform.
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