Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.
In Deutschland ist die Anlageberatung zu Kryptowerten bereits seit vielen Jahren reguliert und darf nur auf der Grundlage einer BaFin Lizenz nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) erbracht werden. Ab Geltung der neuen EU-Verordnung über Märkte in Kryptowerten (MiCA) wird eine Erlaubnis für Beratungsleistungen in Bezug auf Kryptowerte schließlich in der gesamten Europäischen Union erforderlich sein. Kryptodienstleister, die ihre Kunden zu Investitionsmöglichkeiten in Kryptowerte beraten wollen, müssen dann die allgemeinen regulatorischen Anforderungen der MiCA erfüllen und – soweit sie in Deutschland agieren – über eine entsprechende BaFin Lizenz verfügen.
Neben fachlich geeigneten und zuverlässigen Geschäftsleitern, einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und einem regulatorischen Mindestkapital von 50.000 Euro müssen Kryptoanlageberater zahlreiche spezifische Pflichten…
Weitere Quellen
- MiCA proposal
- German Federal Ministry of Finance report on taxation of crypto assets
- ESMA statements on crypto regulation
- Norton Rose Fulbright analysis of MiCA proposal
- Coindesk article on MiCA proposal
- EU Blockchain Observatory and Forum report on crypto assets and blockchain in Europe