Apr 23, 2023
95 Views
Comments Off on Krypto in der EU: Die Anlageberatung zu Kryptowerten nach MiCA
0 0

Krypto in der EU: Die Anlageberatung zu Kryptowerten nach MiCA

Written by Lutz Auffenberg


Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.

In Deutschland ist die Anlageberatung zu Kryptowerten bereits seit vielen Jahren reguliert und darf nur auf der Grundlage einer BaFin Lizenz nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) erbracht werden. Ab Geltung der neuen EU-Verordnung über Märkte in Kryptowerten (MiCA) wird eine Erlaubnis für Beratungsleistungen in Bezug auf Kryptowerte schließlich in der gesamten Europäischen Union erforderlich sein. Kryptodienstleister, die ihre Kunden zu Investitionsmöglichkeiten in Kryptowerte beraten wollen, müssen dann die allgemeinen regulatorischen Anforderungen der MiCA erfüllen und – soweit sie in Deutschland agieren – über eine entsprechende BaFin Lizenz verfügen.

Neben fachlich geeigneten und zuverlässigen Geschäftsleitern, einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und einem regulatorischen Mindestkapital von 50.000 Euro müssen Kryptoanlageberater zahlreiche spezifische Pflichten…



Der Artikel Krypto in der EU: Die Anlageberatung zu Kryptowerten nach MiCA erschien am 2023-04-23 16:00:00 von Lutz Auffenberg auf >> www.btc-echo.de


Weitere Quellen

Article Tags:
Anlageberatung · der · die · Krypto · Kryptowerten · MiCA · Nach
Article Categories:
Neuigkeiten

Comments are closed.