Berlin Nach dem aufsehenerregenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Vergütung von Betriebsräten peilt die Bundesregierung nun doch eine gesetzliche Regelung an. Wie das Arbeitsministerium am Dienstag mitteilte, soll eine Kommission bis Anfang Juli konkrete Regelungsvorschläge für eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes entwickeln.
Ziel sei, die Vergütung auch künftig „fair, nachvollziehbar und rechtssicher“ zu gestalten, sagte eine Sprecherin.
Der BGH hatte im Januar die Freisprüche der Vorinstanz für vier Volkswagen-Manager aufgehoben. Ihnen wurde Untreue vorgeworfen, weil sie führenden Betriebsräten des Konzerns zu hohe Vergütungen gewährt haben sollen.
Die Karlsruher Richter kippten den in der Arbeitsgerichtsbarkeit akzeptierten Grundsatz, dass sich die Betriebsratsvergütung auch an einer „hypothetischen Karriere“ orientieren darf. Stattdessen sei die Entlohnung der Arbeitnehmervertreter „nach der Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung zu bemessen“, entschied der Bundesgerichtshof.
In der betrieblichen Praxis sorgte die mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kollidierende Entscheidung für erhebliche Rechtsunsicherheit. So hat VW damit begonnen, Betriebsräten die Vergütung zu kürzen, wogegen wiederum die Betroffenen klagen.
Der Betriebsratsjob soll ein Ehrenamt bleiben
Der frühere Bundesarbeitsrichter Klaus Bepler hatte den Gewerkschaften im Handelsblatt geraten, die Arbeitnehmervertreter durch alle Instanzen zu begleiten, „bis die deutlich zu restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs korrigiert ist“. Die IG Metall dringt schon lange auf eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, die die Bundesregierung mit der neuen Kommission nun angehen will.
An der Praxis, dass Betriebsräte ihre Aufgabe ehrenamtlich ausüben, soll dabei aber nicht gerüttelt werden. Eine Ausweitung beziehungsweise völlige Neuentwicklung der Vergütung von Betriebsräten sei nicht Gegenstand des Auftrags der Kommission, sagte die Sprecherin von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) weiter.
Den Vorsitz des Gremiums, das zum 15. Mai seine Arbeit aufnehmen soll, übernimmt der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. Daneben gehören der Kommission die frühere Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, und der Bonner Juraprofessor Gregor Thüsing an. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP findet sich das Thema Betriebsratsvergütung nicht.
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