Nov 17, 2022
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Wahlwiederholung in Berlin: „Eine Wahl mit blauem Auge“: Warum die Entscheidung der Berliner Verfassungsrichter so umstritten ist

Written by Julius Betschka
Richterinnen und Richter der Verfassungsgerichtshofes Berlin

Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofes erklärten die Abgeordnetenwahl vom September 2021 für ungültig.



(Foto: dpa)

Berlin Die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichts hatte sich am Mittwoch wieder für eine deutliche Vortragsweise entschieden. Ludgera Selting zählte diesmal nicht nur stunden-, sondern sogar minutengenau die Wartezeiten von Wählern auf. Bei einer Gesamtzahl von 1,8 Millionen Wählern schraubten sich diese naturgemäß schnell in fünfstellige Höhen hoch.

Selting sprach auch von einem „Organisationsverschulden“ der Verwaltung. Derart begründete Selting die Haltung der Mehrheit der Berliner Verfassungsrichter zu einer Wahlwiederholung in ganz Berlin.

So eindeutig Seltings eigener Vortrag war, so umstritten ist jedoch die Entscheidung im Gericht selbst gewesen: Zwei von neun Richtern trugen sie nicht mit. Die Verfassungsrichterin Ulrike Lembke verfasste sogar ein öffentliches Sondervotum – ein Ausnahmefall.

In diesem spricht sich Lembke gegen eine komplette Wahlwiederholung aus, weil sie diese nicht ausreichend begründet sieht. Zwar stimmt Lembke mit ihren Richterkollegen über die Analyse der Wahlpannen überein, sie zieht jedoch andere Schlussfolgerungen und schätzt auch deren Größenordnung anders ein.

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Politik

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