Jun 1, 2023
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Wärmewende: Diese Fragen hat die FDP zum Heizungsgesetz gestellt – und so hat Habeck geantwortet

Written by Silke Kersting

Berlin Diesmal sind die Fragen bei Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wirklich angekommen. Mitte Mai war das noch anders. Da machte die Geschichte über einen angeblichen Fragenkatalog des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler die Runde.

101 Fragen müsse Habeck erst beantworten, bevor die Liberalen sich beim Heizungstauschgesetz bewegen würden, hieß es. Im Nachhinein war bekannt geworden, dass Schäffler die Fragen zuerst Habeck gar nicht zugesandt hatte.

Anders lief es nun mit dem 77 Fragen langen Katalog der FDP-Fachpolitiker. Am Dienstagabend lud Habeck die Fragesteller zu einem Gespräch, um Antworten zu geben. Gut zwei Stunden lang dauerte der Termin.

Ihre Antworten haben Habeck sowie Experten aus dem Bauministerium von Klara Geywitz (SPD), mit dem das Wirtschaftsministerium das Gesetz gemeinsam erarbeitet hatte, nun verschriftlicht. Dem Handelsblatt liegen die 77 Fragen und Antworten aus dem Gespräch vor. Damit könnte nun Bewegung in das umstrittene Gesetzesverfahren kommen, das die Grünen noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen wollen.

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit Wochen unter den drei Koalitionspartnern umstritten. Der bereits vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass neue Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. De facto geht damit ein Verbot neuer Öl- und Gasheizungen einher.

Die 77 Fragen der FDP sind ein bunter Mix aus allgemeinen Erläuterungen zur Energieversorgung, aber auch aus Spezifika zu Heizungen und Wärmewende. Einige Antworten des Wirtschafts- und des Bauministeriums dürften daher wichtig für das weitere Gesetzesverfahren sein. Hier eine Auswahl:

Frage 1: Wäre ein höherer CO2-Preis besser als Verbote?

Gleich als erste Frage geht es der FDP um den Kern der Diskussion: In einem Parteitagsbeschluss hatten die Liberalen kürzlich gefordert, auf ordnungspolitische Verbote von neuen Öl- und Gasheizungen zu verzichten. Stattdessen solle die Umstellung der Wärmeversorgung durch einen schneller ansteigenden CO2-Preis vorangetrieben werden.

Habeck und Geywitz lehnen das ab. In ihrer Antwort begründen sie das damit, dass der CO2-Preis dann enorm steigen müsste. Sie beziehen sich auf eine Analyse des Mercator-Instituts. Demnach müsste der CO2-Preis bis 2030 auf 200 bis 300 Euro pro Tonne ansteigen, um die Klimaziele im Wärmesektor zu erreichen. Aktuell liegt der Preis bei 30 Euro pro Tonne.

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Solche Preissprünge aber müssten vermieden werden. „Wie das letzte Jahr gezeigt hat, können sprunghaft steigende Energiepreise zu starken sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen führen“, heißt es in Habecks und Geywitz’ Antwort. Zudem sei die CO2-Preis-Entwicklung für Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die keine Erfahrung auf Energiemärkten hätten, schwer zu prognostizieren und fließe daher viel zu wenig in die Entscheidung ein, ob man auf eine fossile Heizung verzichte.

Wärmepumpen-Produktion bei Vaillant

Überlasten die vielen Wärmepumpen die Stromnetze?


(Foto: dpa)

Die Möglichkeit, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form eines Klimagelds für den sozialen Ausgleich an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzugeben, wird nicht erwähnt. Einem solchen Klimageld stünden noch administrative Hürden im Weg.

Frage 8: Überlasten die vielen Wärmepumpen die Stromnetze?

Habeck und Geywitz betonen zwar, das Heizungsgesetz sei technologieoffen ausgestaltet. Klar aber ist, dass ein Großteil der fossilen Heizungen durch elektrische Wärmepumpen ersetzt werden soll. Deshalb war zuletzt die Sorge aufgekommen, das könne die Stromnetze überlasten. Insbesondere an sehr kalten Tagen seien die Geräte „ein Doppelschlag für das Stromnetz“, hatte etwa Florian Bieberbach, Chef der Stadtwerke München, gesagt.

Solche Warnungen sind aus Sicht von Wirtschafts- und Bauministerium unbegründet. In einer der Antworten auf den FDP-Fragenkatalog heißt es: „Der zusätzliche Stromverbrauch von Wärmepumpen ist aufgrund der hohen Effizienz von Wärmepumpen, die insbesondere Umgebungswärme aus der Luft, dem Erdreich oder Wasser nutzen, gering.“

Die Ministeriellen rechnen vor: Bis 2030 müssten schätzungsweise rund fünf Millionen neue Wärmepumpen in Deutschland installiert werden, um die Klimaziele zu erreichen. Diese benötigten weniger als 30 Terawattstunden Strom. Das entspreche nicht einmal fünf Prozent des Stromverbrauchs im Jahr 2030.

Frage 12: Wie viele Stromanschlüsse von Gebäuden sind für den Betrieb einer Wärmepumpe geeignet?

Hierauf haben die beiden Ministerien keine abschließende Antwort. Ob der Netzanschluss eines Gebäudes reiche, müsse für jeden Einzelfall im Rahmen einer Netzverträglichkeitsprüfung durch den zuständigen Stromnetzbetreiber geprüft werden, heißt es. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass vor allem beim Anschluss von Großwärmepumpen für Mehrfamilienhäuser „häufiger eine Verstärkung des Stromnetzanschlusses notwendig sein kann“.

Frage 15: Wer bezahlt vor allem in Mehrfamilienhäusern die notwendigen elektrischen Anschlüsse?

Hier geben die beiden Ministerien Entwarnung. Die entstehenden notwendigen Kosten des Netzanschlusses beim Einbau einer in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähigen Heizung, insbesondere einer Wärmepumpe, seien ebenfalls förderfähig, heißt es.

Frage 51: Aus welchen Mittel soll die staatliche Förderung erfolgen?

Wirtschafts- und Bauministerium hatten wiederholt gesagt, die geplante Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung bestreiten zu wollen. Die FDP gab jetzt erneut zu bedenken, dass die KTF-Mittel „bereits stark ausgereizt bzw. überzeichnet“ seien. Habeck und Geywitz bleiben aber dabei: Der KTF „ist auskömmlich, um die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen“.

Frage 58: Wie sieht man das von der EU Kommission geplante Heizkessel-Verbot?

Eine derzeit in Brüssel diskutierte neue EU-Verordnung sieht vor, dass Hersteller ab September 2029 nur noch deutlich effizientere Heizkessel auf den Markt bringen dürften, als das bislang der Fall ist. Reine Öl- und Gasheizungen dürften dann nicht mehr angeboten werden.

Wie genau sie zu dem Vorschlag stehen, machen Habeck und Geywitz in ihren Antworten auf den FDP-Fragenkatalog nicht klar. Sie weisen jedoch darauf hin, dass ein zeitnaher Beschluss des nationalen Heizungsgesetzes angesichts der Entwicklungen in Brüssel umso wichtiger sei: „Wir sollten keinesfalls darauf warten, was in Brüssel entschieden wird, sondern aktiv in Deutschland gestalten und entsprechend die Ratsverhandlungen führen.“

Nur so könne es gelingen, darauf hinzuwirken, „dass der unionsrechtliche Rahmen damit vereinbar sein wird und insbesondere unsere Regelungen zu Übergangsfristen, Ausnahmen und Härtefällen nicht konterkariert werden“.

Mehr: Chancen für Einigung bei Heizungsgesetz steigen



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Politik

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