Nov 21, 2022
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Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich: Darauf müssen Sie bei der GKV achten

Written by pinmin


Wie kann ich die gesetz­liche Krankenkasse wechseln?

Jeder gesetzlich Kranken­versicherte darf seine Kranken­kasse wechseln und jede Kranken­versicherung, die in Ihrem Bundes­land tätig ist, muss Sie an­nehmen – völlig un­ab­hängig von Ihrem Alter oder Gesundheits­zustand. Bei einem Wech­sel der Kranken­versicherung können Sie daher vor allem eins: Geld sparen – mehrere Hundert Euro Ersparnis sind pro Jahr hier drin. So wechseln Sie einfach Ihre Kranken­kasse: 

Bevor Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sollten Sie die bestehende Ver­sicherung mit anderen Versicherungs­angeboten auf dem Markt vergleichen. Haben Sie ein besseres Ange­bot ent­deckt, müssen Sie die gesetzliche Kranken­kasse bei Ihrem alten Versicherungs­anbieter. Dazu müssen Sie die geltenden Kün­digungs­fristen be­achten. Regulär liegt die Kündigungs­frist in der gesetzlichen Kranken­versicherung bei zwei Monaten zum Monats­ende, jede gesetzliche Krankenversicherung hat in der Regel zudem eine Mindestvertrags­lauf­zeit von 18 Monaten.

Vorsicht: Wenn Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sollten Sie die individuellen Kündigungs­fristen beachten. Ändert Ihre Kranken­kasse die Kosten oder Bedingungen, haben Sie häufig ein Sonder­kündigungs­recht. Auch hier kommt im Normalfall eine Kündigungs­frist von zwei Monaten zum Tragen.

Schrei­ben Sie am besten eine schrift­liche Kün­di­gung und geben Sie Ihre Versicherungs­nummer mit an. Lassen Sie sich Ihre Kün­digung unbedingt bestätigen. Auf der besonders sicheren Sei­te sind Sie, wenn Sie die Kündi­gung per Ein­schrei­ben mit Rück­schein senden. Wenn Sie wegen einer Beitrags­erhöhung oder eines Zusatz­beitrags kündi­gen, sollten Sie diesen Grund in Ihrer Kündi­gung aufführen.

Jetzt dauert es nicht mehr lange, denn Ihre alte Kranken­versicherung muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Das legt Paragraf 175 Absatz 4 im Sozialgesetzbuch (V) fest.

Noch ein­facher funktioniert der Vertrags­abschluss bei der neuen Kranken­kasse. Hier genügt es, wenn Sie einen Mitglieds­antrag zur gesetz­lichen Kranken­versicherung ausfüllen. Mittler­weile stellen die meis­ten Kranken­versicherungen diesen An­trag online zur Verfügung. Damit Sie die An­gaben schnell aus­gefüllt haben, sollten Sie Ihre Sozial­versicherungs­nummer und die An­schrift Ihres aktuellen Arbeit­gebers bereit­halten. Zu guter Letzt müssen Sie die Kündigungsbestätigung Ihrer al­ten Kranken­kasse bei der neuen Kranken­versicherung einreichen.      



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