Jun 12, 2023
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Weltgeschichte: Japanische Unternehmen setzen die Ehe für Alle selbst durch

Written by Martin Kölling


Tokio Die japanische Regierung tut sich schwer mit der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Am Freitag stimmte ein Parlamentsausschuss mit den Stimmen der Regierungskoalition und zweier Oppositionsparteien zwar einem Gesetz zu, das dem Verständnis für „sexuelle Ausrichtungen und der Geschlechtsidentität“ dienen soll.

Doch verglichen mit der Gleichstellungspolitik in großen westlichen Staaten liegt Japan weit zurück. Japan bleibt vorerst das einzige Land der G7, in dem gleichgeschlechtliche Ehen nicht möglich sind. Besuchsrechte in Krankenhäusern oder der gemeinsame Kauf einer Wohnung sind damit schwierig. Dabei wächst das gesellschaftliche Bewusstsein für das Thema in Japan.

Auch die Unternehmen sind weiter als der Staat. So hat ANA, die größte Fluggesellschaft des Landes, gleichgeschlechtliche Partnerschaften in ihren internen Regeln und Sozialplänen gleichgestellt. Kunden der Fluggesellschaft können wie anerkannte Ehepartner gemeinsam Meilen sammeln.

37 Großkonzerne haben sich dem Projekt „LGBT-Ally“ angeschlossen, das Bewusstsein für das Thema in Unternehmen und Gesellschaft schaffen will. Zu den Maßnahmen gehört die Unterstützung von Paraden und die Einrichtung von Beratungsstellen in den Unternehmen.

Der Tokioter Stadtbezirk Shibuya stellt schon seit Jahren „Partnerschaftsurkunden“ für gleichgeschlechtliche Paare aus. Diese sollen es den Betroffenen ermöglichen, zum Beispiel in Krankenhäusern und bei Wohnungsvermietern wie andere Ehepaare behandelt zu werden. Rechtlich bindend sind sie jedoch nicht.

Auch Gerichte uneins über Ehe für alle

Die Gesellschaft steht hinter solchen Maßnahmen. 71 Prozent sprechen sich für die Ehe für Alle aus. Im Parlament sind allerdings nur 41 Prozent der Politiker dafür. Entsprechende Gesetzesvorschläge scheiterten.

Parallel zum Parlament streiten die Gerichte über das Thema. In den vergangenen Jahren gab es sechs Klagen homosexueller Paare gegen den Staat wegen Ungleichbehandlung. Nur ein Gericht sah keinen Verfassungsverstoß, zwei einen schwächeren „verfassungswidrigen Zustand“. Denn in der japanischen Verfassung steht, dass eine Ehe auf dem „gemeinsamen Einverständnis beider Geschlechter“ beruht. Vier Gerichte wiesen aber darauf hin, dass andere Verfassungsgrundsätze verletzt würden.

Einig waren sich die Gerichte darin, dass für homosexuelle Partnerschaften rechtliche Regelungen ähnlich der Ehe geschaffen werden sollten. Das neue Gesetz tut das nicht. Markus Winter und Takuya Nozawa, die seit zehn Jahren zusammen in Tokio leben, sagen: „Das ist nur heiße Luft, rechtlich ändert sich für uns in wichtigen Fragen nichts.“

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