London Die britische Regierung darf entgegen ihrer Pläne vorerst keine Asylbewerber nach Ruanda abschieben. Das entschied ein Gericht in London am Donnerstag.
Das Vorhaben sei rechtswidrig, entschied das Londoner Berufungsgericht am Donnerstag. Die Regierung von Premierminister Rishi Sunak will Tausende von Migranten im Rahmen eines im vergangenen Jahr mit Ruanda abgeschlossenen Abkommens abschieben.
Dies soll Migranten abschrecken, die in kleinen Booten von Frankreich aus über dem Ärmelkanal nach Großbritannien kommen. Die Entscheidung ist eine schwere Schlappe für Sunak, der den Stopp des Flüchtlingszustroms als eine seiner fünf Prioritäten bezeichnet hat.
Die drei Richter des Berufungsgerichts entschieden mehrheitlich, dass Ruanda nicht als sicheres Drittland behandelt werden kann. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass die Mängel des Asylsystems in dem ostafrikanischen Land zu groß seien, erläuterte Richter Ian Burnett den Beschluss.
Es bestehe ein echtes Risiko, dass nach Ruanda abgeschobene Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückgeschickt würden, wo ihnen Verfolgung und andere unmenschliche Behandlung drohe. Burnett selbst erklärte, er teile diese Einschätzung der anderen beiden Richter nicht.
Im vergangenen Jahr kamen rund 45.000 Migranten in kleinen Booten über dem Ärmelkanal nach Großbritannien – so viel wie nie zuvor. In diesem Jahr sind bisher über 11.000 Menschen auf diesem Weg illegal in das Vereinigte Königreich eingereist.
Die britische Regierung hatte vor wenigen Tagen eine Rechnung aufgemacht wonach bei der Abschiebung von Aslybewerbern nach Ruanda mit Kosten von 169.000 Pfund (197.000 Euro) pro Abschiebung gerechnet wird.
Der erste geplante Abschiebeflug vor einem Jahr wurde durch eine einstweilige Verfügung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestoppt. Dieser hatte das Vorhaben der britischen Regierung untersagt, so lange die Gerichtsverfahren in Großbritannien nicht abgeschlossen sind. Im Dezember hatte der High Court in London geurteilt, die geplanten Abschiebungen seien rechtmäßig. Menschenrechtsgruppen riefen daraufhin das Berufungsgericht an.
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