Washington Gleichgeschlechtlichen Paaren können nach einem Urteil des Obersten US-Gerichts bestimmte Dienstleistungen aus religiösen Gründen verwehrt werden. Der Supreme Court in Washington entschied am Freitag im Fall einer Webdesignerin, die ihre künstlerischen Dienste auch Hochzeitspaaren anbieten will – allerdings aus Glaubensgründen explizit nicht gleichgeschlechtlichen Paaren. Das Gericht sieht dies von der Meinungsfreiheit gedeckt, die in der Verfassung verankert ist.
Das Gericht befand, „die Möglichkeit, selbst zu denken und diese Gedanken frei zu äußern“, gehöre zu den am meisten geschätzten Freiheiten der Republik. Die USA seien gemäß der Verfassung ein Ort, „an dem alle Menschen die Freiheit haben, zu denken und zu sprechen, wie sie wollen, und nicht, wie die Regierung es verlangt“.
Bürgerrechtsorganisationen hatten zuvor gewarnt, diese Logik könne so weitergesponnen werden, dass Läden oder Dienstleister bestimmten Gruppen wie Frauen oder Schwarzen ihre Angebote verwehren könnten. Die Klägerin hatte ihre Haltung schon auf ihrer Webseite klarstellen wollen. Dies ist aber nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat Colorado. Die Frau klagte deshalb.
Niederlage für Biden
Außerdem hat das Oberste Gericht der USA einen Plan von Präsident Joe Biden zum Erlass von Studienschulden in Höhe von 430 Milliarden Dollar blockiert. Die Richter gaben am Freitag sechs konservativen Bundesstaaten recht, die sich gegen das Wahlversprechen des Demokraten gestellt hatten.
Die Entscheidung fiel mit sechs zu drei Stimmen, getragen von den konservativen Richtern am Supreme Court. Von dem Plan sollten bis zu 43 Millionen Amerikaner profitieren.
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Das Urteil folgt auf eins vom Vortag, bei dem das Gericht faktisch die Berücksichtigung der Hautfarbe bei Bewerbungen für Universitäten für unzulässig erklärte. Auch dies wurde als Niederlage für Biden gewertet, der im kommenden Jahr für eine zweite Amtszeit gewählt werden will.
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