Bürgergeld-Empfänger werden ab jetzt verstärkt mit Zuschüssen und Bonuszahlungen unterstützt, um Berufsabschlüsse nachzuholen oder sich weiterzubilden. Die zweite Stufe der Bürgergeld-Reform mit entsprechenden Neuregelungen ist zum Monatsbeginn in Kraft getreten. Außerdem werden Freibeträge erhöht, so dass sich Bürgergeld-Bezieher mehr hinzuverdienen können.
Für Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, wird ab diesem Monat zusätzlich zum Bürgergeld ein sogenanntes Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt. Für bestandene und nachgewiesene Zwischen- und Abschlussprüfungen soll es daneben auch weiterhin Weiterbildungsprämien in Höhe von bis zu 1500 Euro geben. Betroffene, die eine kürzere Qualifizierungsmaßnahme ohne Berufsabschluss wahrnehmen, können ab jetzt einen sogenannten Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat bekommen.
<< Den vollständigen Artikel: Weiterbildung: Zweite Stufe der Bürgergeld-Reform in Kraft >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.