Jul 4, 2023
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Amazon, Apple und Co.: Diese sieben Tech-Riesen fallen als „Gatekeeper“ unter EU-Regulierung

Written by Carsten Volkery


Globale Tech-Konzerne

Die sieben Unternehmen fallen künftig als „Gatekeeper“ unter das EU-Digitalgesetz.

(Foto: Reuters (5), dpa (2))

Brüssel Eine Gruppe von sieben großen Tech-Firmen fällt künftig als „Gatekeeper“ unter das EU-Digitalgesetz. Amazon, Apple, Microsoft, Samsung, Alphabet (Google), Meta (Facebook) und Bytedance (Tiktok) haben der EU-Kommission mitgeteilt, dass sie die Kriterien erfüllen. Das gab EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton am Dienstag bekannt.

Bei „Gatekeepern“ handelt es sich um besonders große, marktbeherrschende Plattformbetreiber, die eine Vermittlerrolle zwischen einer großen Anzahl von Nutzern und Unternehmen spielen. Der Digital Markets Act (DMA) verpflichtet diese „Gatekeeper“ ab März 2024 dazu, sich an eine Reihe von Grundregeln zu halten. So darf der Online-Marktplatz Amazon beispielsweise seine eigenen Produkte nicht mehr bevorzugt anzeigen, sondern muss die Produkte anderer Händler gleichbehandeln.

Die Smartphonehersteller Apple und Samsung müssen es ihren Kunden erlauben, vorinstallierte Apps zu löschen. Auch sollen Nutzer Apps, die nicht im App Store angeboten werden, auf ihren Smartphones installieren können. Der Suchmaschinenbetreiber Google muss allen Unternehmen gleichen Zugang zu seinen Karten gewähren.

Thierry Breton erwartet „tadelloses Verhalten“

Grundsätzlich sollen „Gatekeeper“ daran gehindert werden, ihre Marktmacht zu nutzen, um kleinere Wettbewerber zu benachteiligen und die Wahlmöglichkeiten von Nutzern einzuschränken.

Als „Gatekeeper“ gilt laut DMA, wer mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzer und 10.000 jährliche gewerbliche Nutzer hat. Auch muss die Firma in mindestens drei EU-Ländern tätig sein und einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro erwirtschaften.

„Mit großer Macht kommen große Verantwortung und tadelloses Verhalten“, sagte Kommissar Breton in einer Videobotschaft. Der Digital Markets Act werde fairen Wettbewerb im Digitalsektor sicherstellen. Start-ups würden nicht länger daran gehindert, neue Kunden zu erreichen. Und Verbraucher könnten künftig leichter den Anbieter wechseln und von besseren Preisen profitieren.

>> Lesen Sie hier: Zalando klagt gegen EU-Regulierung

Die Kommission wird die Einreichungen der sieben Firmen jetzt prüfen und bis zum 6. September die „Gatekeeper“ offiziell festlegen. Die Brüsseler Behörde hat auch die Möglichkeit, weitere Firmen zu benennen. In der Vergangenheit waren etwa das Reiseportal Booking.com und der Online-Marktplatz Zalando als mögliche Kandidaten gehandelt worden.

Die Unternehmen haben danach sechs Monate Zeit, um alle Anforderungen des DMA zu erfüllen. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes. Bei Wiederholungstätern kann die Strafe auf 20 Prozent des Umsatzes steigen. Im Fall von systematischen Verstößen behält sich die Kommission obendrein weitere Maßnahmen vor, bis hin zur Zerschlagung des Unternehmens.

Mehr: EU-Kommission droht Google mit Zerschlagung



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