Berlin Das Bundesfinanzministerium will Übergewinne von Mineralöl- und Gaskonzernen mit einem Steuersatz von 33 Prozent belegen. Das geht aus einer Formulierungshilfe für das Jahressteuergesetz hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
Betroffen wären alle im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen. Die Steuer gilt für Gewinne aus den Jahren 2022 und 2023, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn von 2018 bis 2021 liegen. Zuerst hatte die „Welt“ berichtet.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich über Monate vehement gegen Forderungen der Grünen gewehrt, eine allgemeine Übergewinnsteuer einzuführen. Beim Plan, Krisengewinne bei den Stromerzeugern abzuschöpfen, legte er großen Wert darauf, dass es sich dabei um eine „Abgabe“ handle. Allerdings sprechen manche in der Regierungskoalition auch hier von einer Übergewinnsteuer.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
<< Den vollständigen Artikel: „Solidaritätsbeitrag“: 33 Prozent für Öl- und Gaskonzerne: Das ist Lindners Plan für eine Übergewinnsteuer >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.